Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 201/2010 vom 30.03.2010

Auszeichnung vorbildlicher Bauten 2010

Alle fünf Jahre zeichnet das Ministerium für Bauen und Verkehr gemeinsam mit der Architektenkammer NRW vorbildliche Bauten in Nordrhein-Westfalen aus. Der Städte- und Gemeindebund unterstützt das Verfahren und wirkt über die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände in der Jury mit.  Es richtet sich an alle Bauherrinnen/Bauherren und Architektinnen/Architekten, die in gestalterischer, ökologischer und ökonomischer Hinsicht herausragende Bauten und Anlagen in Nordrhein-Westfalen realisiert haben. Es wurde als wichtiges Projekt in das Programm der Initiative „StadtBauKultur NRW“ aufgenommen.

Vorbildliche Bauten müssen unter wirtschaftlichen und gestalterischen Gesichtspunkten richtungsweisende Ansätze für die Bauaufgaben der Zukunft ergeben. Ihre architektonischen und städtebaulichen Lösungen sind mehr als reine Zweckerfüllung, sie vereinen Kreativität mit Bedarfsgerechtigkeit. Vorbildliches Planen und Bauen orientiert sich am Leitbild der nachhaltigen Entwicklung, es ist Energie und Ressourcen schonend, Kosten und Flächen sparend und gleichzeitig gestalterisch hochwertig. Vorbildliches Bauen stellt sich den gesellschaftlichen Herausforderungen und weist Wege zu höheren Gestaltungs- und Nutzungsqualitäten, insbesondere zur Standortprofilierung und Stärkung bzw. Belebung der innerstädtischen Lagen.

Gegenstand der Auszeichnung sind alle Arten von Bauten, wie zum Beispiel Wohnungsbauten/-siedlungen, Kultur- und Bildungsbauten, Büro- und Gewerbebauten und öffentliche Bauten. Modernisierungen, Restaurierungen, Umstrukturierungen und Umbauten stehen Neubauten gleich.

Es werden Gebäude und Anlagen prämiert, die den beschriebenen Zielsetzungen in besonderer Weise entsprechen. Die Objekte müssen in Nordrhein-Westfalen liegen und zwischen dem Frühjahr 2005 und dem Frühjahr 2010 fertig gestellt worden sein.

Um die Auszeichnung können sich Bauherren und Architekten in beiderseitigem Einvernehmen bewerben. Über die Auszeichnung beschließt eine unabhängige Jury. Die Zusammensetzung der Jury wird auf den Internetseiten des Ministeriums und der AKNW veröffentlicht.

Es können bis zu 30 Bauten ausgezeichnet werden. Die Auszeichnung erfolgt durch die Verleihung einer Urkunde und einer Gebäudeplakette im Rahmen einer öffentlichen Preisverleihung. Außerdem werden die ausgezeichneten Objekte in einer Ausstellung und in einer Broschüre dokumentiert.

Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 7. Mai bei der AKNW eingereicht werden.

Die vollständige Auslobung ist im Internetangebot der Architektenkammer auf der Startseite unter www.aknw.de veröffentlicht. Auf Wunsch wird die Auslobung von der Geschäftsstelle der AKNW postalisch verschickt.

 

 

Az.: II ke-ko

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