Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 72/2015 vom 19.01.2015

Auszeichnung vorbildlicher Bauten 2015

Das Land Nordrhein-Westfalen führt vertreten durch das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr in Kooperation mit der Architektenkammer alle fünf Jahre die „Auszeichnung vorbildlicher Bauten in Nordrhein-Westfalen“ durch. Das Verfahren richtet sich an alle Bauherrinnen/Bauherren und Architektinnen/Architekten, die in gestalterischer, ökologischer und ökonomischer Hinsicht herausragende Bauten und Anlagen in Nordrhein-Westfalen realisiert haben. Die Auszeichnung bildet aufgrund ihrer Breitenwirkung seit 35 Jahren einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Baukultur in NRW.

Prämiert werden Gebäude und Anlagen, die in besonderer Weise den Zielsetzungen der Auslobung entsprechen, die Ende Februar veröffentlicht wird. Die Objekte müssen in Nordrhein-Westfalen liegen und in den vergangenen fünf Jahren fertig gestellt worden sein. Ausgezeichnet werden können alle Arten von Bauten, wie zum Beispiel Wohnungsbauten und Siedlungen, Kultur- und Bildungsbauten, Büro- und Gewerbebauten sowie öffentliche Bauten. Bei den Bauaufgaben kann es sich um Neubauten, aber auch um Maßnahmen im Bestand handeln. Um die Auszeichnung können sich Bauherren und Mitglieder einer Architektenkammer als Entwurfsverfasser in beiderseitigem Einvernehmen bewerben. Über die Auszeichnung beschließt eine unabhängige Jury.

Es können bis zu 30 Bauten ausgezeichnet werden. Die Auszeichnung erfolgt Ende November 2015 durch die Verleihung einer Urkunde und einer Gebäudeplakette im Rahmen einer öffentlichen Preisverleihung. Außerdem werden die ausgezeichneten Objekte in einer Broschüre und einer Ausstellung dokumentiert, die ab Dezember 2015 zunächst im Haus der Architekten gezeigt wird.

Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 24. April 2015 bei der AKNW eingereicht werden. Erwartet werden ein DIN A 0 Plakat mit der Darstellung des Projekts, eine Teilnahmeerklärung sowie die Erteilung der Veröffentlichungsrechte. Zur Aufnahme der Adress- und Projektdaten wird eine elektronische Erfassung auf der Homepage der AKNW angeboten. Die vollständige Auslobung wird Ende Februar 2015 im Internetangebot unter  http://www.mbwsv.nrw.de/ und unter http://www.aknw.de/ veröffentlicht.

Az.: II/1 603-70

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