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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 698/2021 vom 06.12.2021
Autonutzung bei Berufspendelnden
Nach einer Auswertung der Mikrozensus-Befragung 2020 setzen Berufspendlerinnen und -pendler auch für kurze Arbeitswege vor allem auf das Auto. Im Jahr 2020 gaben 40 Prozent der Berufspendelnden an, für Strecken unter 5 Kilometern normalerweise das Auto zu nutzen. Für Strecken von 5 bis unter 10 Kilometern lag der Anteil der Pkw-Fahrenden mit 69 Prozent noch deutlich höher, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt.
Wenn das Fahrrad als ebenfalls individuelles Verkehrsmittel genutzt wird, dann am ehesten auf der Kurzstrecke. Allerdings ist dies deutlich seltener der Fall als beim Auto: Auf Arbeitswegen unter 5 Kilometern kam es bei 26 Prozent der Berufspendelnden zum Einsatz, auf Strecken zwischen 5 und 10 Kilometern noch bei 11 Prozent.
Der öffentliche Personennahverkehr wird für kurze Arbeitswege vergleichsweise selten genutzt: Mit Bus, Bahn oder Tram waren auf Strecken unter 5 Kilometern lediglich 8 Prozent der Pendlerinnen und -pendler unterwegs; auf Arbeitswegen von 5 bis unter 10 Kilometern waren es 18 Prozent.
Fast die Hälfte aller Berufspendlerinnen und -pendler (48 Prozent) hat nach eigenen Angaben weniger als 10 Kilometer zum Arbeitsplatz zurückzulegen. Für 27 Prozent ist der Arbeitsplatz sogar weniger als 5 Kilometer entfernt.
Die Ergebnisse der Mikrozensus-Befragung 2020 verdeutlichen nach Ansicht der Geschäftsstelle einmal mehr: Für die Mobilität der Menschen bleibt der motorisierte Individualverkehr enorm bedeutsam, gerade für Berufspendlerinnen und -pendler. Durch die Corona-Pandemie erfahren individuelle Verkehrsträger wie Auto und Fahrrad eine stärkere Nutzung, während der ÖPNV weiterhin noch nicht Fahrgastzahlen wie vor der Pandemie erreicht. Die dominierende Autonutzung unter Pendlerinnen und Pendlern zeigt aber auch, dass es erhebliche Potenziale für eine klimafreundliche Verkehrsverlagerung gerade in diesem Segment gibt. Mit dem Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung werden bessere ÖPNV-Angebote sowie ein Ausbau der Radinfrastruktur, gerade auf dem Land, wo der Autoverkehr besonders dominiert, greifbar. Hier gilt es, echte Alternativen zu ermöglichen. Deren Finanzierung bedarf entsprechender Bundesmittel, die nun zeitnah zur Verfügung gestellt werden müssen.
Weitere Informationen können unter folgendem Link abgerufen werden:
Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts vom 30.11.2021: www.destatis.de
Hintergrundinformationen zum Mikrozensus 2020:
DStGB-Bewertung der Verkehrspolitik im Koalitionsvertrag: www.dstgb.de
Az.: 33.0-003/002