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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 4/1999 vom 05.01.1999
BAG: Gleichstellungsbeauftragte muß keine Frau sein
§ 5 Abs. 3 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen verpflichtet die Kommunen nicht, eine Frau zur Gleichstellungsbeauftragten zu bestellen.
(Nichtamtlicher Leitsatz) BAG, Urteil vom 12. November 1998, 8 AZR 365/97
Nach Auffassung des Gerichts stellt die Gemeindeordnung keine Bestellungsvoraussetzungen für Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinden auf. Soweit aus der sprachlichen Fassung der Regelung der Aufgaben einer Gleichstellungsbeauftragten gefolgert werden könnte, hierfür kämen allein Frauen in Betracht, steht einer solchen Auslegung § 12 der Gemeindeordnung entgegen. Danach betreffen Funktionsbezeichnungen der Gemeindeordnung jeweils beide Geschlechter.
Az.: I/2 042-05-16