Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 379/2006 vom 17.05.2006

Barrierefreiheit als Bedingung für EU-Projekte

Die Europäische Union wird zukünftig bei der Projektfinanzierung deutlicher darauf achten, dass die Vorhaben barrierefrei sind. Das Europäische Behindertenforum (http://www.edf-feph.org) berichtete Anfang Mai 2006, dass nach den Plänen der EU-Wirtschafts- und Finanzminister ab dem Jahr 2007 laut Artikel 14 der allgemeinen Richtlinien zu den EU-Fonds die Barrierefreiheit als Anforderung bei der Mittelvergabe zu berücksichtigen sei. Die Verwaltungen in NRW müssen im Übrigen ihre Internetauftritte spätestens ab dem 01.01.2009 barrierefrei vorhalten (vgl. StGB NRW-Mitteilung 558/2004.

Az.: I/2 840-05

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