Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 623/2019 vom 20.11.2019

BauGB-Reform soll auch das Tierwohl stärken

Die geplante Reform des Baugesetzbuches soll auch Änderungen für mehr Tierwohl enthalten. Das Bundesbauministerium (BMI)  wird hierzu zeitnah einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem unter anderem bauliche Änderungen erleichtert werden, wenn sie dem Tierwohl dienen und nicht zu einer Vergrößerung des Tierbestandes führen.

Um höhere Tierwohlstandards, die von Verbrauchern gefordert werden, umsetzen zu können, müssen viele Betriebe ihre Ställe um- oder neu bauen. Dem stehe aber häufig das Bau- und Planungsrecht im Weg. Bestehende Stallanlagen verlieren so beim Umbau den baurechtlichen Bestandsschutz. Wer aber mehr Platz für den bestehenden Tierbestand schaffen will, soll künftig nicht ausgebremst werden. Deshalb soll die Anlage ihren Bestandsschutz beibehalten.

Daher sollen die Vorschriften im Baugesetzbuch so geändert werden, dass Zielkonflikte zwischen den Bau- und Umweltgesetzen einerseits sowie mehr Tierwohl andererseits gelöst werden können.

Stallumbauten, die für mehr Platz und bessere Bedingungen sorgen, sollen für die Landwirte künftig ohne großen Aufwand umsetzbar sein. Auch sollen die Umbauten finanziell gefördert werden.

Anmerkung des StGB NRW

Der Gesetzentwurf zur Novellierung des Baugesetzbuches soll noch im Jahre 2019 vorgelegt werden. Er baut auf den Empfehlungen der Baulandkommission vom Juli 2019.

Az.: 20.1.1.1-005

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