Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 807/2004 vom 21.10.2004

Baugesetzbuch 2004

Zunächst wird auf die bisherigen Informationen hingewiesen, insbesondere in den Mitteilungen Nr. 509/2004, Nr. 580/2004 und Nr. 653 und 654/2004.

Im Bundesgesetzblatt Teil I vom 01. Oktober 2004, Nr. 52, S. 2413 bis 2491, ist die Neufassung des Baugesetzbuchs bekanntgemacht worden. Damit liegt ein offizieller Text des BauGB in der Fassung vor, die das Gesetz durch Art. 1 des EAG Bau erhalten hat.

Aufgrund der Neufassung von § von § 35 Abs. 5 BauGB muss der Bauherr von privilegierten Außenbereichsvorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 eine Verpflichtungserklärung abgeben, dass er das Vorhaben nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung zurückbauen wird und Bodenversiegelungen beseitigen wird. Der Städte- und Gemeindebund hat schon vor der Gesetzesänderung die Rechtsansicht vertreten, dass die Baugenehmigungsbehörden berechtigt sind, bei solchen privilegierten Außenbereichsvorhaben eine Sicherheitsleistung in Höhe der künftigen Rückbaukosten zu verlangen, insbesondere in Form einer Bankbürgschaft. Das ergibt sich schon aus § 36 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW. Die Frage war bis jetzt allerdings umstritten. Insbesondere hat das Ministerium für Städtebau und Wohnen NRW die Ansicht vertreten, ohne eine zusätzliche Ermächtigungsgrundlage sei eine solche Sicherheitsleistung als Nebenbestimmung zur Baugenehmigung unzulässig. Erfreulicherweise vertritt aufgrund der Änderung von § 35 Abs. 5 BauGB inzwischen auch das Ministerium für Städtebau und Wohnen die Ansicht, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe der künftigen Abbruchkosten schon als Nebenbestimmung zur Baugenehmigung gefordert werden kann. Wichtig ist, dass diese Sicherheitsleistung nicht nur dann zulässig ist, wenn die Gefahr besteht, dass der Bauherr einer künftigen Abbruchverpflichtung nicht nachkommen wird oder kann, sondern ganz allgemein.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat seine Arbeitshilfe für die kommunale Praxis „Das BauGB 2004“ inzwischen fertig gestellt. Sie ist als DStGB-Dokumentation Nr. 41 erschienen. Die 30-seitige Broschüre ist für die Arbeit mit dem neuen BauGB sehr empfehlenswert. Sie kann bezogen werden beim Verlag Winkler und Stenzel GmbH, Postfach 1207, 3928 Burgwedel (Tel.: 05139/89 99-0, Telefax: 05139/89 99-50, info@winkler-stenzel.de, www.winkler-stenzel.de).

Einzelpreis 9,20 € inkl. MwSt. und Versandkosten,

2 – 5 Exemplare abzüglich 10 %,
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11 – 15 Exemplare abzüglich 40 %,
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Der Städte- und Gemeindebund hat zum neuen BauGB 2004 am 29. Juli und am 06. Oktober 2004 schon zwei Fachseminare veranstaltet. Ein drittes Fachseminar findet am 17. November 2004 in Paderborn statt. Auf dieses Fachseminar ist schon mit Rundbrief der Dienstleistungsgesellschaft des Städte- und Gemeindebunds vom 11. August 2004 hingewiesen worden. Anmeldungen sind wie folgt möglich: Tel.: 0211/4587-248 (Frau Matthews), Telefax: 0211/94 33 39. E-mail: Ursula.Matthews@kommunen-in-nrw.de. Es wird darauf hingewiesen, dass schon eine größere Zahl an Anmeldungen eingegangen ist.


Az.: II schw/g

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