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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 269/2019 vom 13.05.2019
KfW-Analyse zu Inanspruchnahme von Baukindergeld
Nach einer Auswertung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die für die eingehenden Anträge zum Baukindergeld zuständig ist, erreicht das Baukindergeld – entgegen manchen Aussagen – in breiter Form auch junge Familien mit niedrigem Einkommen. Nach der erfolgten Auswertung der KfW und der Auszahlungsbestätigungen profitieren 60 Prozent der Haushalte vom Baukindergeld, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von weniger als 40.000 Euro aufweisen.
Bis zum März 2019 hat es in Deutschland 82.800 Anträge auf Auszahlungen des Baukindergeldes gegeben. Die Anzahl der Anträge nach den jeweiligen Bundesländern setzt sich wie folgt zusammen:
- Nordrhein-Westfalen: 18.264
- Baden-Württemberg: 11.039
- Bayern: 10.453
- Niedersachsen: 10.339
- Hessen: 6.103
- Rheinland-Pfalz: 5.024
- Sachsen: 3.794
- Schleswig-Holstein: 3.664
- Brandenburg: 3.289
- Sachsen-Anhalt: 2.491
- Thüringen: 2.228
- Mecklenburg-Vorpommern: 2.060
- Berlin: 1.260
- Saarland: 1.226
- Hamburg: 894
- Bremen: 687
Bei dem Baukindergeld handelt es sich um einen staatlichen Zuschuss für Familien mit Kind, die ihre erste eigene Immobilie bauen oder kaufen. Seit dem 18. September 2018 ist die Förderung von bis zu 12.000 Euro pro Kind möglich. Die Voraussetzungen sind im Einzelnen:
- Kauf oder Bau einer Immobilie in Deutschland,
- Selbstnutzung der Immobilie für mindestens zehn Jahre ohne Unterbrechung,
- Ersterwerb der Immobilie ohne eine weitere Immobilie in Besitz zu haben,
- Familien oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind sind berechtigt.
Voraussetzung ist weiter:
- Das im Haushalt lebende Kind ist unter 18 Jahren und bezieht Kindergelt,
- das zu versteuernde Einkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind,
- 105.000 Euro pro Jahr bei zwei Kindern,
- 120.000 Euro pro Jahr bei drei Kindern,
- 135.000 Euro pro Jahr bei vier Kindern,
- 15.000 Euro pro Jahr für jedes weitere Kind.
Eine Familie erhält Baukindergeld in der Höhe von jährlich 1.200 Euro je Kind und das für zehn Jahre. In zehn Jahren werden somit je Kind 12.000 Euro zur selbstgenutzten Immobilie bezuschusst.
Anmerkung
Das Baukindergeld ist besser als sein Ruf. Es dient der Eigentumsförderung insbesondere jüngerer Familien und ist insofern zu begrüßen, als dass es sich positiv auf die Vermögensbildung und die Absicherung im Alter auswirkt.
Az.: 20.4.3-006