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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 357/2021 vom 23.06.2021
Baulandmobilisierungsgesetz in Kraft getreten
Das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) vom 14. Juni 2021 ist am 22. Juni 2021 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1802) verkündet worden. Es ist somit am 23. Juni 2021 in Kraft getreten.
Das Baulandmobilisierungsgesetz ist ein Artikelgesetz, mit dem das Baugesetzbuch (BauGB), die Baunutzungsverordnung (BauNVO) und die Planzeichenverordnung (PlanZV) geändert worden sind. Es verfolgt das Ziel, eine schnellere Aktivierung von Bauland zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum zu ermöglichen. Zu diesem Zweck werden die bestehenden gemeindlichen Handlungsinstrumente zur Baulandmobilisierung erweitert und planungsrechtliche Erleichterungen für Wohnbauentwicklungen eingeführt. Über den Gesetzesinhalt hatten wir Sie zuletzt mit Schnellbrief Nr. 315 vom 31.05.2021 informiert.
Das Gesetz enthält in Artikel 1 Änderungen des Baugesetzbuchs. Das Baugesetzbuch ist daher wie folgt zu zitieren:
„Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBI. I S. 1802) geändert worden ist.“
In Artikel 2 des Gesetzes sind Änderungen der Baunutzungsverordnung enthalten. Die Baunutzungsverordnung ist daher wie folgt zu zitieren:
„Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBI. I S. 1802) geändert worden ist.“
Darüber hinaus enthält das Gesetz in Artikel 3 Änderungen der Planzeichenverordnung. Die Planzeichenverordnung. ist daher wie folgt zu zitieren:
„Planzeichenverordnung vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802) geändert worden ist.“
Das entsprechende Bundesgesetzblatt Nr. 33 können Sie auf den Internetseiten des Bundesgesetzblattes (www.bundesgesetzblatt.de) einsehen bzw. zum privaten Gebrauch herunterladen (kostenloser Bürgerzugang).
Darüber hinaus hat das BMI darauf hingewiesen, dass das Baugesetzbuch in dieser Legislaturperiode noch einmal geändert werden könnte. Der Entwurf eines Gesetzes zur baulichen Anpassung von Anlagen der Jungsauen- und Sauenhaltung befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren.
Az.: 20.1.1.1-007/001 gr