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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 195/2020 vom 17.03.2020
Baulandumlegung und Grundsteuer
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 15.02.2017 (II R 43/13) der bisherigen Verwaltungsauffassung zur Anwendung der Steuerbefreiung nach § 1 Abs. 1 Nummer 3 Satz 2 Buchstabe G GrEStG widersprochen. Nunmehr gelten neue Grundsätze, welche in einem Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom 18.02.2020 festgehalten sind. Der Erlass ist für unsere Mitgliedskommunen hier abrufbar.
Az.: 20.1.1.6-001/001 St