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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 482/2021 vom 25.08.2021
Bauministerkonferenz stellt Bericht zur Innenstadtentwicklung vor
Die für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister sowie Senatoren der 16 Bundesländer und des Bundes haben sich am 17.08.2021 im Rahmen einer Sondersitzung über Perspektiven für die Entwicklung der Innenstädte verständigt sowie aus aktuellem Anlass über klimagerechtes und hochwasserangepasstes Bauen gesprochen.
Die BMK hat dabei einen aktuellen Bericht „Perspektiven für die Entwicklung der Innenstädte“ veröffentlicht, der zentrale strategische Ziele, Handlungsansätze und Maßnahmen enthält, wie Innenstädte und Ortskerne zukunftsfähig und nachhaltig gestaltet werden können. Die 136. Bauministerkonferenz hatte bereits am 25. September 2020 in Weimar die Einsetzung einer Arbeitsgruppe „Entwicklung der Innenstädte“ auf Ebene der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre beschlossen, um die durch die Corona-Pandemie verschärften Herausforderungen der Innenstädte aufzubereiten und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Als Ergebnis der Beratungen hat die Arbeitsgruppe nun den vorgenannten Bericht erstellt, den die BMK beschlossen hat.
Der Bericht kann auf der Internetseite des DStGB unter folgendem Link abgerufen werden:
https://www.dstgb.de/themen/stadtentwicklung-und-wohnen/aktuelles/bauministerkonferenz-bericht-zur-entwicklung-der-innenstaedte-vorgestellt/bmk-bericht-perspektiven-fuer-die-entwicklung-der-innenstaedte.pdf?cid=hyp
Anmerkung aus kommunaler Sicht
Bereits am 22.07.2021 wurde eine „Innenstadtstrategie“ des Beirats Innenstadt des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) veröffentlicht (siehe Schnellbrief Nr. 425 vom 27.07.2021). Das unter Beteiligung des DStGB erstellte Strategiepapier enthält ebenfalls konkrete Handlungsempfehlungen sowie Maßnahmen für die Stadtentwicklung, um den Folgen der Corona-Pandemie für die Innenstädte und Ortskerne zu begegnen.
Ziel muss es sein, Innenstädte als Orte der Nutzungsvielfalt, Kommunikation und Lebensqualität zu erhalten und zu stärken. Zudem müssen Innenstädte und Ortskerne verstärkt an den Erfordernissen von Nachhaltigkeit und Klimaschutz ausgerichtet und umgebaut werden. Mehr Grün, mehr Wasser, weniger Asphalt und Beton müssen für ein besseres Mikroklima und mehr Lebensqualität sorgen. Die verheerende Flutkatastrophe vom Juli 2021 hat aufgezeigt, dass eine Anpassung an die Folgen des Klimawandels unerlässlich ist. Hierbei kann eine Mischung aus planerischen und technischen Maßnahmen sowohl Starkregen als auch Hitzefolgen abmildern. Bund und Länder bleiben hier gefordert, die Kommunen bei dieser umfassenden Aufgabe auch finanziell zu unterstützen.
Az.: 20.2.6-006/001 gr