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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 488/2015 vom 06.07.2015
Baumunfälle auf Landstraßen 2013
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) weist darauf hin, dass 2013 jede(r) vierte auf Landstraßen tödlich Verunglückte bei einem Baumunfall ums Leben kam, insgesamt 507 Menschen. 3.990 Personen wurden schwer verletzt. Ohne Baum wäre der Unfall wahrscheinlich glimpflich verlaufen.
Seit 1995, dem Jahr der Einführung der „Baumunfallstatistik“, haben knapp 22.000 Menschen ihr Leben durch Baumunfälle auf Landstraßen verloren. Crashtests haben gezeigt, dass der Insasse eines Pkw bei einem Frontalaufprall mit 70 km/h auf einen Baum mit etwa zehn Zentimeter Durchmesser nur geringe Überlebenschancen hat. Selbst dünne Bäume sind lebensgefährlich, wenn das Auto zentral auf sie trifft und diese bis in die Fahrgastzelle vordringen.
Der DVR ist der Meinung, dass Straßen möglichst so gestaltet sein sollen, dass sie Fehler von Menschen so weit wie möglich verzeihen können. Neue Bäume am Fahrbahnrand wachsen innerhalb weniger Jahre zu gefährlichen Hindernissen heran. Daher sollten nach Meinung des DVR Neuanpflanzungen von Alleen und Nachpflanzungen in der Regel nicht erfolgen.
Sofern dennoch Bäume gepflanzt werden, sind neben einem ausreichenden Abstand zur Fahrbahn zusätzlich Schutzplanken vorzusehen. Neben dem Einbau von Schutzplanken trägt laut DVR die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen mit regelmäßiger Überwachung zu einer nachhaltigen Entschärfung auffälliger Bereiche bei.
Az.: III/1 151-40