Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 47/2022 vom 20.01.2022

BBSR-Studie: Regionales Gefälle bei Online-Handel und Kaufkraft

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat eine aktuelle Studie zum Thema Online-Handel veröffentlicht. Danach gibt es hinsichtlich der Online-Kaufkraft ein regionales Gefälle in Deutschland. Das BBSR wertete für die regionale Analyse Daten der Gesellschaft für Konsumforschung für insgesamt 17 Sortimentsgruppen aus, unter anderem Bekleidung, Lebensmittel, Baumarkt und Einrichtungsbedarfe.

In den Landkreisen Starnberg, München, dem Hochtaunuskreis sowie der Stadt München gaben die Menschen im Jahr 2020 danach am meisten Geld für ihre Online-Einkäufe aus – im Schnitt rund 1.000 Euro. Am Ende der Skala stehen die kreisfreien Städte Herne und Pirmasens, mit weniger als 650 Euro pro Person. Deutschlandweit betrug der Durchschnittswert rund 800 Euro je Einwohner. Besonders hoch lag die Online-Einzelhandelskaufkraft in wirtschaftlich starken Großstädten und ihrem Umland. Die Werte in strukturschwachen Städten und Landkreisen sind hingegen vergleichsweise niedrig. Regionale Unterschiede ergeben sich auch im Hinblick auf unterschiedliche Waren. Durchschnittlich rund 100 Euro je Einwohner entfielen auf den Online-Einkauf von Bekleidung. Zu den Kreisen mit den höchsten Werten zählten hier die Landkreise München, Starnberg und der Hochtaunuskreis. Die niedrigsten Werte wiesen die kreisfreien Städte Kaiserslautern, Pirmasens und Herne auf.

In den kreisfreien Städten gaben die Menschen wiederum überdurchschnittlich viel für Lebensmittel im Internet aus. Mit etwa 60 Euro je Einwohner ist die entsprechende Online-Kaufkraft in der Stadt München bundesweit die höchste, gefolgt von den Städten Frankfurt am Main, Regensburg, Berlin und Hamburg mit etwa 50 Euro je Einwohner. Der Online-Konsum im Baumarktsortiment verteilt sich räumlich etwas anders als die übrigen Sortimentsgruppen: Eine höhere Online-Kaufkraft besitzen eher Personen aus ländlichen Kreisen, insbesondere in Bayern und in einigen ostdeutschen Kreisen.

Die Auswertung „Räumliche Muster des Online-Handels in Deutschland“ kann unter www.bbsr.bund.de abgerufen werden.

Anmerkung aus kommunaler Sicht

Die Studienergebnisse zeigen, dass die Prosperität und auch die Kaufkraft der jeweiligen Bevölkerung die Unterschiede besser erklären als die jeweilige Siedlungsstruktur. Weitere soziodemografische Faktoren wie Alter und Haushaltsstrukturen müssen ebenfalls mitbetrachtet werden.

Die Auswirkungen des Online-Handels werden im Übrigen Städte und Gemeinden, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der anhaltenden Corona-Pandemie, weiter beschäftigen. Während sich besonders im Onlinehandel Wachstumseffekte zeigten, fuhren weite Teile des stationären Handels im Jahresverlauf 2021 deutliche Umsatzverluste ein. Eine Trendumkehr ist nicht absehbar. Dies hat deutliche Auswirkungen auf den Bestand von Einzelhandelsgeschäften und damit auch auf die Attraktivität vieler Innenstädte und Ortskerne. Daher ist es erforderlich, diesem Trend aktiv entgegenzuwirken.

Bislang ausschließlich stationär agierende Händler sollten zum Beispiel ihr Angebot um digitale Dienste (Multi-Channel) ergänzen. Daraus ergeben sich Chancen nicht nur für den Handel in den Großstädten. Multi-Channel-Ansätze sind gerade auch für Betreiber von Geschäften in kleinen und mittelgroßen Städten eine Möglichkeit, mehr Menschen zu erreichen und gleichzeitig zu einer angemessenen Versorgung auch in ländlich geprägten Räumen beizutragen. Mehr Gleichbehandlung beim Thema Online-Handel könnte zudem eine den Kommunen zugutekommende Produktversandsteuer bringen. Mit ihr könnten große Online-Konzerne an kommunalen Infrastruktur- und Umweltbelastungen, die gerade Liefer- und Retourfahrten auslösen, beteiligt werden. Eine Belastung örtlicher Händler muss allerdings durch eine angemessene Bagatellgrenze verhindert werden.

Im Übrigen muss das im vergangenen Jahr vom Bund aufgelegte Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ (250 Mio. Euro), mit dem wichtige Impulse zur Revitalisierung unserer Innenstädte und Ortskerne gesetzt werden können, auch in den Folgejahren fortgeführt werden. Es muss gelingen, die Innenstädte und Ortskerne in ihren wichtigen Funktionen dauerhaft zu stärken. Wir brauchen auch in Zukunft vitale und lebenswerte Städte und Gemeinden. Hierbei kommt es nicht nur darauf an, eine attraktive Nutzungsmischung von Handel, Gastronomie, Wohnen, Bildung, Kultur, Arbeiten und Freizeit in den Innenstädten zu etablieren. Innenstädte müssen auch an den Erfordernissen von Nachhaltigkeit und Klimaschutz ausgerichtet und umgebaut werden.

Az.: 20.1.4.8-004/001mag

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