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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 1/2022 vom 31.01.2022
Beamtenrechtliche Neutralitäts-, Mäßigungs- und Zurückhaltungsplicht in Wahlkampfzeiten
Aus Anlass der bevorstehenden Landtagswahl am 15. Mai 2022 hat das Ministerium des Inneren des Landes an seine langjährigen "Hinweise zur Aufgabenerfüllung im öffentlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen" erinnert. In Vorwahlzeiten registriert die Öffentlichkeit noch sorgfältiger als sonst, ob Beschäftigte des öffentlichen Dienstes das Neutralitätsgebot des § 33 Absatz 1 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) sowie das Mäßigungs- und Zurückhaltungsgebot aus § 33 Absatz 2 BeamtStG bzw. die für die Tarifbeschäftigten maßgeblichen Bestimmungen hinreichend beachten. Diese o.g. Hinweise sind im Intranet unter Fachinformationen – Fachgebiete Recht, Personal und Organisation, Wahlrecht abrufbar.
Az.: 13.2.6-001/001