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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 407/1998 vom 05.08.1998
Bearbeitung von Personalausweis- und Paßanträgen - Druckerprobleme
Beim Einlesen von Personalausweis- und Paßanträgen kommt es bei der Bundesdruckerei zu Problemen, obwohl die Städte und Gemeinden Drucker verwenden, die bis vor kurzem von der Bundesdruckerei empfohlen wurden. Jetzt konnte eine Regelung getroffen werden, daß Mehrkosten der Bundesdruckerei, die sich trotz aller Bemühungen beider Seiten nicht vermeiden lassen, nicht den Städten und Gemeinden angelastet werden.
Der Gemeindetag Baden-Württemberg hatte dem DStGB kürzlich mitgeteilt, daß bei Mitgliedsgemeinden Druckerprobleme (Justierung von Toleranzen im Druckbereich) aufgetreten sind, die weder vom Druckerhersteller noch vom regionalen Rechenzentrum abgestellt werden konnten und dies, obwohl mit Druckern gearbeitet wurde, die bis vor kurzem von der Bundesdruckerei empfohlen worden waren.
Die Bundesdruckerei hatte daraufhin in Einzelfällen die Bearbeitung der Anträge abgelehnt oder aber einen Aufpreis für das Einlesen von Hand gefordert.
In einem Gespräch mit der Bundesdruckerei konnte der DStGB jetzt Einvernehmen darüber erzielen, daß Mehrkosten, die sich trotz aller Bemühungen beider Seiten nicht vermeiden lassen, den Städten und Gemeinden nicht in Rechnung gestellt und die Anträge selbstverständlich notfalls von Hand bearbeitet werden.
Die Bundesdruckerei erwartet aber, daß die Kommunen bei der Problembehebung eng mit ihr zusammenarbeiten und bei einer Ersatzbeschaffung ausschließlich aktuell von ihr empfohlene Drucker einsetzen. Möglichkeiten des Druckeraustausches bei anderweitiger Ersatzbeschaffung in der Verwaltung oder im Rechenzentrum sollten genutzt werden.
Die Bundesdruckerei bittet um Nachricht, falls wider Erwartungen doch noch Probleme bei der Umsetzung dieser Übereinkunft auftreten sollten.
Quelle: DStGB Aktuell 2898
Az.: I/2 113-01