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StGB NRW-Mitteilung 209/1999 vom 05.04.1999
Bedeutung der EG-Datenschutzrichtlinie für öffentliche Stellen
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Nordrhein-Westfalen hat eine Broschüre mit dem Titel "Die Bedeutung der EG-Datenschutzrichtlinien für die öffentliche Stellen" herausgegeben. Am 24.10.1998 ist die Umsetzungsfrist für die "Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr" abgelaufen. Da weder der Bundesgesetzgeber noch der Gesetzgeber des Landes Nordrhein-Westfalen der Verpflichtung zur Umsetzung der Richtlinie nachgekommen ist, erreichen die Landesbeauftragte für den Datenschutz Nordrhein-Westfalen in wachsender Zahl Anfragen öffentlicher Stellen, inwieweit die EG-Datenschutzrichtlinie unmittelbar anzuwenden ist. Zur Klärung dieser Frage soll die vorliegende Broschüre beitragen.
Die Broschüre kann bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz Nordrhein-Westfalen, Reichsstraße 43, 40217 Düsseldorf, Tel.: 0211/384240, Fax: 0211/3842410, e-Mail: datenschutz@mail.lfd.nrw.de angefordert werden. Ferner kann sie unter www.lfd.nrw.de oder www.nordrhein-westfalen.datenschutz.de im Internet abgerufen werden.
Az.: I/2 038-02-13