Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 338/2023 vom 08.05.2023

Befragungsergebnisse zu Einsatz und Ausgestaltung von kommunalen Quoten für den öffentlich geförderten Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen

Im Jahr 2022 wurden seitens des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen und der landeseigenen Förderbank NRW.BANK alle 53 Bewilligungsbehörden für die öffentliche Wohnraumförderung hinsichtlich Einsatzes und Ausgestaltung von kommunalen Quoten für den öffentlich geförderten Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen befragt.

Hierbei handelt es sich um die Vorgabe, dass bei allen Bauvorhaben der Vorhabenträger einen Teil (in Höhe der Quote) der entstehenden Nettowohnfläche als öffentlich geförderten Wohnraum realisieren muss. So kann der Anteil an öffentlich geförderten Wohnungen mithilfe einer Quotierung am Neubau gesichert werden.

Ziel war es, eine vollständige Erhebung hinsichtlich der Frage, wie viele und welche Kommunen aktuell das Instrument einer Quotierung für den öffentlich geförderten Wohnungsbau nutzen sowie Informationen zur Ausgestaltung des Instruments zu erhalten.

Alle Bewilligungsbehörden haben an der Befragung teilgenommen. Damit liegen Ergebnisse zu 396 Kommunen vor.

Hiernach verfügen von 396 Städten und Gemeinden derzeit 47 Kommunen (11,9 %) über einen Baulandbeschluss mit der Vorgabe einer Quote für den öffentlich geförderten Wohnungsbau, wovon 14 kreisfreie Städte sind. In 19 weiteren Kommunen (4,8 %) ist ein solcher in Planung bzw. befindet sich in der Diskussion. In 330 Kommunen (83,3 %) ist kein entsprechender Baulandbeschluss vorhanden und befindet sich auch nicht in der Planung bzw. in der Diskussion.

Alle Kommunen, die sich in der öffentlichen Wohnraumförderung 2022 in der sogenannten Mietenstufe 4+ bewegen, verfügen über entsprechende Quotierungsvorgaben. Von den 63 Kommunen, die sich in der Mietenstufe 4 (ohne M 4+) bewegen, verfügen 19 Kommunen über kommunale Quoten für den öffentlich geförderten Wohnungsbau. Von den Kommunen ohne (auch nur geplante) Baulandbeschlüsse mit Quotenvorgaben befinden sich 181 Kommunen in der Mietenstufe 1 oder 2.

In der weitaus überwiegenden Anzahl der Fälle werden die Baulandbeschlüsse bei der Schaffung von Baurechten und in der Kombination mit der Veräußerung kommunaler Liegenschaften zum Einsatz gebracht. Die kommunalen Quotenvorgaben belaufen sich dabei mehrheitlich in einer Spanne zwischen 30 % und 40 % Anteil für den öffentlich-geförderten Wohnungsbau.

Die Ergebnisse der Befragung wurden am 27.04.2023 im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung des Landtags Nordrhein-Westfalen vorgestellt und sind abrufbar unter

www.mhkbd.nrw/system/files/media/document/file/2023_04_27_abwd_quoten_oeff_wohnungsbau.pdf .

Az.: 20.4.1.2-001/002 ste

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