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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 138/1999 vom 05.03.1999
Befreiung von der Grunderwerbsteuer
Auf Antrag von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz hat der Bundesrat die erneute Einbringung eines Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag beschlossen (BR-Drs. 43/99), der eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer für alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts vorsieht. Bislang sind nach dem Wortlaut des Grunderwerbsteuergesetzes nur Körperschaften des öffentlichen Rechts von der Steuer befreit; Anstalten und Stiftungen werden davon nicht erfaßt. Mit der Änderung soll eine Klarstellung und Vereinfachung des Steuerrechts erreicht werden. Grundstücke, die überwiegend zur Einnahmeerzielung genutzt werden, sollen nicht unter die Steuerbefreiung fallen.
Der Gesetzentwurf war vom Bundesrat bereits in der 13. Wahlperiode eingebracht worden, unterfiel dann aber der Diskontinuität. Er wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
Az.: IV-922-10