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StGB NRW-Mitteilung 364/2008 vom 06.06.2008
Befreiung von Steuern bei Zuwendungen an Wählervereinigungen
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 17.04.2008 (Az. 2 BvL 4/05) festgestellt, dass auch Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen zumindest vorläufig von der Erbschafts- und Schenkungssteuer ausgenommen sind (Pressemitteilung unter www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-061.html). Das Gericht ging in einem hessischen Verfahren davon aus, dass § 13 Abs. 1 Nr. 18 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz das Recht auf Chancengleichheit, soweit Zuwendungen an politische Parteien steuerfrei gestellt sind, Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen und ihre Dachverbände dagegen nicht, verletzt. Die Differenzierung sei nicht durch verfassungsrechtlich tragfähige Gründe gerechtfertigt. Die Regelung sei jedoch bis zu einer gebotenen Neufassung und weiter anzuwenden und auf Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen auszudehnen.
Az.: I/2 024-00-3