Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 273/2004 vom 18.03.2004
Begleitetes Fahren ab 17
Als eine der Ursachen für Verkehrsunfälle wurde die hohe Risikobereitschaft, gepaart mit geringer Erfahrung der Fahrzeuglenker in der Altersgruppe der 18- bis 20-Jährigen ausgemacht. Durch die Einführung von begleitetem Fahren ab 17 Jahren erhofft man sich eine Senkung der durch die genannte Gruppe verursachten Unfallzahlen.
Das Ergebnis der Arbeit einer Projektgruppe ist im Bericht "Begleitetes Fahren ab 17" in der Schriftenreihe der Bundesanstalt für Straßenwesen "Mensch und Sicherheit" im Heft M 154 veröffentlicht. Nach dem Vorschlag der Projektgruppe sollen Jugendliche ab 17 Jahren die Möglichkeit haben, durch die Begleitung von erfahrenen Führerscheininhabern, bereits vor dem Erhalt des Führerscheins Übungspraxis beim Fahren zu erwerben. Dieser Vorschlag wird als Ergänzung zu anderen Maßnahmen hauptsächlich für junge Fahrer verstanden (wie z. B. die freiwillige Fortbildung von Fahranfängern / Zweiphasenausbildung oder ein freiwilliges Pkw / Sicherheitstraining).
Die Projektgruppe geht davon aus, dass nicht die Risikobereitschaft, sondern die fehlende Übungspraxis Hauptgrund für das hohe Unfallrisiko junger Fahrer ist. Sie stützt diese Auffassung auch auf die Erkenntnis, dass sich das Anfangsrisiko, in einen Unfall verwickelt zu werden, im Durchschnitt nach 9 Monaten Fahrpraxis halbiert.
Der 50-seitige Forschungsbericht mit dem Titel "Begleitetes Fahren ab 17" – Vorschlag zu einem fahrpraxisbezogenen Maßnahmenansatz zur Verringerung des Unfallrisikos junger Fahranfängerinnen und Fahranfänger in Deutschland – ist erhältlich beim Wirtschaftsverlag NW, Verlag für neue Wissenschaft GmbH, Postfach 101110, 27511 Bremerhaven, Tel: 0471/94544-0, Fax: 0471/9454477, E-Mail: vertrieb@nw-verlag.de, Internet: www.nw-verlag.de, ISSN 0943-9315 bzw. ISBN 3-86509-076-1.
Az.: III 152 - 00