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StGB NRW-Mitteilung 289/2007 vom 16.04.2007
Behindertenbeiräte und Behindertenbeauftragte in NRW
Die Beauftragte der Landesregierung NRW für die Belange der Menschen mit Behinderung hat jüngst die Auswertung einer Erhebung zur Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung in NRW vorgestellt. Danach gibt es Behindertenbeiräte oder analoge Gremien in 66 Kommunen. Damit hat sich in den letzten zwei Jahren seit Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW die Zahl der Behindertenbeiräte deutlich erhöht.
Mit 126 Behindertenbeauftragten oder –koordinatoren gibt es in fast jeder dritten Kommune einen Beauftragten für die Belange behinderter Menschen. Die überwiegende Mehrzahl – vier von fünf – der Behindertenbeauftragten ist hauptamtlich tätig. Ehrenamtlich tätige Behindertenbeauftragte arbeiten vorrangig in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. In vielen Städten und Gemeinden, in denen es keine Behindertenbeauftragten oder –koordinatoren gibt, wurden in der Verwaltung – zumeist im Fachbereich Soziales – Ansprechpartner für die Menschen mit Behinderung benannt.
Az.: III 850