Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 606/2022 vom 14.10.2022

Behindertenhilfe: Landesinitiative Gewaltschutz gestartet

Zusammen mit zentralen Akteuren, die sich im Bereich der Hilfen für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen für die Stärkung des Gewaltschutzes in der Behindertenhilfe einsetzen, hat Sozialminister Karl-Josef Laumann heute (27. September 2022) im Rahmen einer Auftaktveranstaltung eine gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet und damit zugleich die Landesinitiative „Gewaltschutz Nordrhein-Westfalen” ins Leben gerufen.

Das gemeinsame Ziel der Institutionen und Organisationen, die diese Absichtserklärung unterzeichnet haben und bei dieser Landesinitiative zusammenarbeiten, ist, die Menschen in der Behindertenhilfe wirksamer vor Gewalt zu schützen. Unter dem Dach der Initiative werden bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode im Jahr 2027 konkrete Maßnahmen vorbereitet und umgesetzt werden, um Gewalthandlungen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung zu vermeiden und zu mehr Selbstbestimmung, Teilhabe und Lebenszufriedenheit von Menschen mit Beeinträchtigungen beizutragen.

Eine von Minister Laumann eingesetzte Expertenkommission hatte Ende 2021 zahlreiche konkrete Handlungsempfehlungen vorgelegt und unter anderem eine stärkere Regionalisierung der Betreuungsangebote, eine bessere gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderung sowie ein landesweites Kompetenznetzwerk angeregt. Die Handlungsempfehlungen werden nun in die Arbeit der Initiative einfließen.

Die gemeinsame Absichtserklärung der Partner der Landesinitiative „Gewaltschutz Nordrhein-Westfalen” finden Sie auf der Website des Ministeriums unter Landesinitiative Gewaltschutz Nordrhein-Westfalen.

Folgende Partner haben die Absichtserklärung unterzeichnet und arbeiten in der Initiative zusammen:

  • Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL),
  • die kommunalen Spitzenverbände (Städtetag NRW, Landkreistag NRW, Städte- und Gemeindebund NRW),
  • private und öffentliche Träger von Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe,
  • die Freie Wohlfahrtspflege,
  • zahlreiche Selbsthilfeverbände,
  • die Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten und
  • das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Az.: 37.0.15-001/008

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