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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 92/2019 vom 04.02.2019
Evaluierung beihilferechtlicher EU-Vorschriften vor Verlängerung
Die EU-Kommission hat im Rahmen der Modernisierung des Beihilferechts seit 2012 viele Verordnungen und Richtlinien im Beihilferecht überarbeitet. Ein Teil der im Rahmen dieser Modernisierung erlassenen Bestimmungen läuft Ende 2020 aus. Die EU-Kommission will verschiedene Verordnungen und Leitlinien im Bereich des Beihilferechts, die eigentlich im Jahr 2020 auslaufen sollten, um zwei Jahre verlängern. Gleichzeitig hat die Kommission die Evaluierung einer Vielzahl von Beihilfevorschriften eingeleitet, um zu bewerten, ob sie weiter verlängert oder aktualisiert werden sollten.
Die EU-Kommission hat nun zweierlei Maßnahmen angekündigt, um Rechtssicherheit für die Mitgliedsstaaten bei der Gewährung von Beihilfen zu gewährleisten und eine weitere Aktualisierung des Beihilferechts vorzubereiten.
Eine erste Maßnahme sieht die Verlängerung von sieben Verordnungen und Leitlinien vor, die im Jahr 2020 auslaufen würden. Dazu gehören die De-minimis-Verordnung und die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, welche gerade für die kommunale Ebene eine herausgehobene Bedeutung haben. Diese beiden Verordnungen ermöglichen es den Kommunen, Unternehmen unter gewissen Voraussetzungen unbürokratisch und ohne vorherige Genehmigung durch die EU-Kommission zu unterstützen.
Weiterhin hat die Kommission eine Eignungsprüfung bei einer Vielzahl beihilferechtlicher Vorschriften angekündigt. Bei den Eignungsprüfungen wird untersucht, ob der betreffende regulatorische Rahmen seinen Zweck für den entsprechenden Politikbereich erfüllt. Ihr Ziel ist es, Wirksamkeit, Effizienz, Stimmigkeit, Kohärenz, Relevanz und europaweiten Mehrwert für spezifische Teile des Besitzstands der EU zu bewerten und aufgrund dessen eine bessere beziehungsweise intelligentere Gesetzgebung zu fördern, damit diese den heutigen und künftigen Herausforderungen standhält und einen Beitrag zur Verbesserung der Umsetzung leistet.
Dabei sollen gerade Fälle von übermäßigem Verwaltungsaufwand herausgearbeitet werden. Die Ergebnisse der Prüfung sollen als Grundlage dienen, um politische Schlussfolgerungen über die Wirksamkeit von EU-Rechtsvorschriften ziehen und mögliche Überlegungen zur Zukunft des betreffenden Rechtsrahmens einleiten zu können. Die Eignungsprüfung beinhaltet eine interne Analyse der Kommission sowie öffentliche Konsultationen und, in einigen Fällen, Studien externer Berater oder gezielte Konsultationen bestimmter Interessenträger.
Weitere Informationen zu den betroffenen Vorschriften können auf der Internetseite der Vertretung der EU-Kommission in deutscher Sprache https://ec.europa.eu/germany/ (Rubrik: Presse) abgerufen werden.
Az.: 28.2-001/001 we