Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 779/2006 vom 14.11.2006
Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs
Mitte November 2006 hat sich in Berlin der neue Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs konstituiert. Der Beirat wird für das Bundesministerium für Gesundheit Entscheidungsgrundlagen erarbeiten, damit der Begriff der Pflegebedürftigkeit neu definiert und das Begutachtungsverfahren geändert werden kann. Die Mitglieder des Beirats sind so ausgewählt, dass alle Interessenlagen und Kompetenzen des Handlungsfeldes Pflege berücksichtigt werden. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände ist in dem Beirat ebenso vertreten wie z.B. die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger oder der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge.
Zum Begutachtungsverfahren haben die Spitzenverbände der Pflegekassen in Abstimmung mit dem Beirat und dem Bundesministerium für Gesundheit inzwischen ein umfangreiches Modellprojekt begonnen. Dieses umfasst eine Vor- und zwei Hauptphasen. In der Vorphase wird eine umfassende nationale und internationale Analyse und Bewertung zu Begutachtungs-Instrumenten und dabei angewendeten Pflegebegriffen vorgenommen. In der sich anschließenden ersten Hauptphase wird auf der Grundlage der dann vorliegenden Ergebnisse ein neues praktikables, standardisiertes und allgemein anerkanntes Begutachtungsverfahren erarbeitet. Das Begutachtungsverfahren dient der Feststellung des Hilfebedarfs und der Zuordnung zu einer Pflegestufe. In der zweiten Hauptphase wird das neue Begutachtungsverfahren von unabhängigen wissenschaftlichen Einrichtungen auf seine Validität und Verlässlichkeit sowie die Praktikabilität hin überprüft.
Az.: III 810 - 11