Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 91/1999 vom 05.02.1999
Bekämpfung des sexuellen Mißbrauchs
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Frau Dr. Christine Bergmann, hat die Jugendämter aufgerufen, im Rahmen ihrer Förderung von Maßnahmen und Projekten darüber zu informieren, daß den Trägern von Maßnahmen der Jugendhilfe über das sogenannte Privatführungszeugnis ein Informationsinstrument zur Verfügung steht, daß den Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Sexualstraftätern erheblich verbessern kann.
In einem Schreiben an den Präsidenten des Deutschen Städte- und Gemeindebundes führt die Bundesministerin aus, daß ihr die Bekämpfung des sexuellen Mißbrauchs von Kindern und Jugendlichen besonders am Herzen liegt. Aufklärung, Sensibilisierung und Prävention könnten Mißbrauch von Anfang an verhindern. Dies gelte ebenso für alle Einrichtungen der Jugendhilfe selbst. Um auch hier den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Sexualstraftätern gewährleisten zu können, dürften verurteilte Personen in keinerlei Maßnahmen und Projekten der Jugendhilfe arbeiten. Entsprechende Verurteilungen würden im Bundeszentralregister registriert, so daß die benötigten Informationen grundsätzlich zur Verfügung stehen.
Die Bundesministerin hält es für absolut notwendig, daß bei jeder Einstellung vom Träger die Vorlage eines Führungszeugnisses verlangt wird. Um den Schutz flächendeckend auf alle Bereiche der Jugendhilfe auszudehnen, sollten die Jugendämter im Rahmen ihrer Förderung von Maßnahmen und Projekte darüber informieren, daß den Trägern über das sog. Privatführungszeugnis ein Informationsinstrument zur Verfügung steht, welches den Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Sexualstraftätern erheblich verbessern kann.
Az.: III 701