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StGB NRW-Mitteilung 398/2001 vom 05.07.2001
Bekämpfung häuslicher Gewalt
Die IMK hat in ihrer Sitzung am 10. Mai 2001 beschlossen, dass keine Änderungen im Polizeirecht der Länder erforderlich seien, um im Rahmen akuter Krisenintervention vor häuslicher Gewalt wirksam zu schützen. Die Innenminister sprechen sich dafür aus, durch eine verstärkte Wegweisung des Täters, die zumeist weiblichen Opfer vor Gewaltanwendung zu schützen und die Inanspruchnahme des zukünftig verbesserten zivilgerichtlichen Schutzes zu ermöglichen. Es sei erforderlich, das polizeiliche Einschreiten in Fällen häuslicher Gewalt in Leitlinien zu regeln und die polizeiliche Aus- und Weiterbildung in diesem Bereich weiter zu intensivieren.
Grundlage des Beschlusses ist der Bericht einer Arbeitsgruppe zur Prüfung eines ergänzenden Regelungsbedarfs im Polizei- und Gefahrenabwehrrecht der Länder zur Bekämpfung häuslicher Gewalt, der die bestehenden Rechtsgrundlagen überprüft und auf vergleichbare Erfahrungen in Österreich eingeht.
Quelle: DStGB Aktuell 2301 vom 08. Juni 2001
Az.: I/2 042-05-7