Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 452/2003 vom 14.05.2003

Bekanntmachungen über Homepage

Durch das am 14.05.03 bekannt gemachte Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen kann seit dem 15.05.03 auf kommunale Satzungen etc., die gemäß § 4 I c) BekanntmachungsVO NRW n.F. an der Bekanntmachungstafel angeschlagen werden, auch über das Internet (gemeint ist vornehmlich die kommunale Homepage) hingewiesen werden.
 
Mit dieser Änderung der BekanntmachungsVO wurde eine Forderung der kommunalen Spitzenverbände umgesetzt. Damit können kostengünstig durch Nutzung der modernen Medien rechtlich relevante Regelungen zeitnah rechtswirksam bekannt gemacht werden. Das Entlastungsgesetz vom 29.04.03 mit dem Artikel zur Änderung der Verordnung finden Sie u.a. im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 21 vom 14.05.2003 und im Intranet des StGB NRW.

Az.: G/3 805-03

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