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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 261/2011 vom 27.04.2011
Bemessung der Grunderwerbsteuer nach Grundbesitzwerten
Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 2. März 2011 (AZ: II R 23/10) das Bundesverfassungsgericht angerufen, weil er davon überzeugt ist, dass die weitere Anwendung der §§ 138 ff. Bewertungsgesetz für die Grunderwerbsteuer verfassungswidrig ist. Der Bundesfinanzhof sieht in § 11 i. V. m. § 8 Abs. 2 Grunderwerbsteuergesetz und §§ 138 ff. Bewertungsgesetz einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz, weil das Bewertungsverfahren aufgrund des einheitlichen Steuersatzes zu willkürlichen und zufälligen Besteuerungsergebnissen führe. Gestützt wird die Entscheidung maßgeblich auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz aus dem Jahre 2006.
Die entsprechende Pressemitteilung Nr. 34 vom 20.04.2011 sowie der Beschluss des Bundesfinanzhofs können unter www.bundesfinanzhof.de abgerufen werden.
Az.: IV/1 922-10