Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 261/2011 vom 27.04.2011

Bemessung der Grunderwerbsteuer nach Grundbesitzwerten

Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 2. März 2011 (AZ: II R 23/10) das Bundesverfassungsgericht angerufen, weil er davon überzeugt ist, dass die weitere Anwendung der §§ 138 ff. Bewertungsgesetz für die Grunderwerbsteuer verfassungswidrig ist. Der Bundesfinanzhof sieht in § 11 i. V. m. § 8 Abs. 2 Grunderwerbsteuergesetz und §§ 138 ff. Bewertungsgesetz einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz, weil das Bewertungsverfahren aufgrund des einheitlichen Steuersatzes zu willkürlichen und zufälligen Besteuerungsergebnissen führe. Gestützt wird die Entscheidung maßgeblich auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz aus dem Jahre 2006.

Die entsprechende Pressemitteilung Nr. 34 vom 20.04.2011 sowie der Beschluss des Bundesfinanzhofs können unter www.bundesfinanzhof.de abgerufen werden.

Az.: IV/1 922-10

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search