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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 330/2014 vom 19.05.2014
Beratung des EEG-Entwurfs in Bundestag und Bundesrat
Bundesrat und Bundestag haben ihre Beratungen der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) begonnen. Kernpunkte der dort geführten Diskussion waren vor allem die Förder- und Bagatellgrenzen für die verschiedenen erneuerbaren Energien, die Übergangsbestimmungen für die Fortgeltung der jetzigen Regelungen sowie die Ausnahmen der energieintensiven Industrie und der Eigenverbraucher von der EEG-Umlage. Die Fachausschüsse des Bundesrates haben bereits erste Änderungsanträge formuliert, die am 23. Mai 2014 im Plenum des Bundesrates abgestimmt werden sollen. Auch aus kommunaler Sicht besteht noch gesetzlicher Verbesserungsbedarf, der neben den Übergangsbestimmungen und den Ausnahmevorschriften für die Eigenstromerzeuger auch die Ausgestaltung des vorgesehenen Ausschreibungsverfahrens betrifft.
Der Bundestag hat am 8. Mai 2014 in erster Lesung die EEG-Reform (BT-Drs. 18/1304) beraten. In der Diskussion standen dort vor allem die Ausnahmeregelungen für stromintensive Unternehmen, die künftig nur noch einer Reihe von ausgewählten Branchen gewährt werden sollen. Diese hatte das Bundeskabinett einen Tag zuvor beschlossen (StGB NRW-Mitteilung vom 14.05.2014). Bundeswirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel hob hervor, dass es um 2.000 Unternehmen gehe, deren Energieintensität dazu führen würde, dass steigende EEG-Umlagen zu einem massiven Wettbewerbsnachteil für sie würden. Wenn diesen 2.000 Unternehmen alle Ausnahmen gestrichen würden, könne ein Drei-Personen-Haushalt um 40 bis 45 Euro im Jahr entlastet werden. Allerdings stünden dem hunderttausende industrielle Arbeitsplätze gegenüber.
Bei den Beratungen der vier zuständigen Ausschüsse des Bundesrates am 9. Mai 2014 wurden bereits erste Änderungsanträge beschlossen. Der Wirtschaftsausschuss stimmte für einen Vorschlag aus Rheinland-Pfalz zu einer neuen Stichtagsregelung. Demnach sollen alle Windkraftanlagen, die bis Ende des Jahres ans Netz gehen, nach der alten EEG-Regelung vergütet werden. Der Regierungsentwurf sieht bislang den Stichtag zum 23. Januar 2014 vor. Der Umweltausschuss stimmte ebenfalls einer Vorlage aus Rheinland-Pfalz zu, in der die Länder eine Absenkung der EEG-Umlage für regenerative Eigenstromanlagen von 50 auf 15 Prozent forderten. Auch die Einschnitte der Biogasförderung wollen die Länder nochmals zum Thema machen.
Am 23. Mai befasst sich das Plenum des Bundesrates erstmals mit der EEG-Novelle. Laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) ist nach den Ausschusssitzungen im Bundesrat eine Liste mit insgesamt über 100 Änderungsempfehlungen zum EEG erstellt worden, die dort eingebracht werden soll. Darin wird unter anderem im Hinblick auf das vorgesehene Ausschreibungsverfahren zur Ermittlung der Förderhöhe eine angemessene Pilotphase gefordert, um sicherzustellen, dass nicht nur Großprojektierer daran teilnehmen können. Darüber hinaus sollen die Ausnahmemöglichkeiten für die Befreiung von Schienenbahnen von der EEG-Umlage erweitert werden sowie hocheffiziente KWK-Anlagen von der EEG-Umlage in der Stromerzeugung für Eigenversorger vollständig befreit werden.
Aus kommunaler Sicht ist es richtig, die in den Beratungen erörterten Punkte noch einmal kritisch zu überprüfen. Es kommt darauf an, die Umstellung des Fördersystems im Hinblick auf dezentral aufgestellte kommunale Energieprojekte bzw. Bürgerenergieanlagen schrittweise und mit der erforderlichen Sensibilität durchzuführen, um die breite Akteursvielfalt und Akzeptanz der Energiewende nicht nachhaltig zu beeinträchtigen.
Az.: II/3 811-00/8