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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 705/1999 vom 20.10.1999
Beratungen des Bundesrates zum Sparpaket
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 24. September 1999 zu den Entwürfen des Haushaltsgesetzes 2000, dem Finanzplan des Bundes sowie dem Entwurf des Haushaltssanierungsgesetzes Stellung genommen. Insbesondere die im Entwurf des Haushaltssanierungsgesetzes vorgesehenen Einsparmaßnahmen des Bundes führen zu Mehrbelastungen bei den Kommunen, die insbesondere durch Änderungen beim Wohngeld für Sozialhilfeempfänger, beim Unterhaltsvorschuß und der originären Arbeitslosenhilfe entstehen. Zu unterstützen ist daher aus kommunaler Sicht, die Forderung des Bundesrates, "eine ausreichende Kompensation für Länder und Gemeinden" sicherzustellen.
Nachfolgend geben wir den Inhalt einer Pressemitteilung des Bundsrates anläßlich der Beratungen zu o.g. Vorhaben vom 24. September wieder:
"Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung zu den Entwürfen des Haushaltsgesetzes 2000, dem Finanzplan des Bundes 1999 bis 2003 sowie dem Entwurf des Haushaltssanierungsgesetzes der Bundesregierung Stellung genommen. Der Bundesrat hob hervor, dass gesunde Staatsfinanzen eine Voraussetzung zur Sicherung von Arbeit, Wohlstand und sozialer Stabilität seien. Sparmaßnahmen in einem wie von der Bundesregierung vorgesehenen Umfang seien ohne Einschnitte in bestehende Leistungen nicht möglich. Aber nur durch eine konsequente Sparpolitik ließen sich Handlungsspielräume für Zukunftsinvestitionen dauerhaft sichern. Auch Länder und Gemeinden müssten weiterhin ihren Beitrag zur gesamtstaatlichen Konsolidierungsaufgabe leisten. Die Konsolidierung des öffentlichen Gesamthaushalts könne nur gelingen, wenn alle Ebenen sparen und wenn Konsolidierungsbeiträge nicht zu Lasten anderer Ebenen erbracht würden. Nach Auffassung des Bundesrates enthält der Entwurf des Haushaltssanierungsgesetzes Maßnahmen, die Finanzierungslasten des Bundes auf Länder und Gemeinden verlagern. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um den Rückzug des Bundes bei der Finanzierung des Wohngeldes (pauschaliertes Wohngeld, Festbetrag von 282 Mio. Mark) und um die Verringerung des Finanzierungsanteils des Bundes beim Unterhaltsvorschuss. Der Wegfall der originären Arbeitslosenhilfe führe in etwa der Hälfte der hierdurch erzielten Einsparung des Bundes zu Mehrbelastungen auf der kommunalen Ebene bei der Sozialhilfe. Insgesamt entstünden Ländern und Gemeinden durch diese Verlagerungen Belastungen von rund 3,2 Mrd. Mark im Jahr 2000, mit steigender Tendenz in den Folgejahren. Der Bundesrat erwartet, dass die Bundesregierung, wie im Regierungsprogramm angekündigt, bei Aufgaben- und Lastenverlagerungen zwischen den staatlichen Ebenen für einen entsprechenden Ausgleich sorgt. Der Entwurf des Haushaltssanierungsgesetzes sehe keine ausreichende Kompensation für Länder und Gemeinden vor. Die noch umzusetzende Begrenzung der Besoldungsanpassung in den Jahren 2000 und 2001 auf den Inflationsausgleich stellt nach Ansicht des Bundesrates nur die Fortführung der tatsächlichen Entwicklung der letzten Jahre dar. Im Durchschnitt der Jahre seit 1994 habe die Besoldungsanpassung ohnehin nur in der Nähe der Inflationsrate gelegen. Gemessen an dieser Entwicklung ergebe sich keine zusätzliche Einsparung. Der Bundesrat erwartet, dass im Zuge der weiteren parlamentarischen Beratungen die dargestellten Belastungen für Länder und Gemeinden vermieden werden. Darüber hinaus beschloss der Bundesrat eine Reihe weiterer Änderungen insbesondere zum Wohngeldrecht, das Teil des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Sanierung des Bundeshaushalts ist."
Az.: IV-920-03/3