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StGB NRW-Mitteilung 30/2005 vom 29.11.2004
Berechnungsgrößen für GKV-Beiträge
Ab 01. Januar 2005 gelten in der Sozialversicherung neue Berechnungsgrößen. Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts steigt die Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung von 46.350 Euro (3.862,50 Euro monatlich) auf 46.800 Euro (monatlich 3.900 Euro).
Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2005 bei 42.300 Euro (monatlich 3.525 Euro). Bislang waren es 41.850 Euro (monatlich 3.487,50 Euro). Die neuen Rechengrößen ergeben sich durch die Steigerungsrate der Bruttolohn- und Gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigtem Arbeitnehmer im Jahr 2003 in Höhe von 1,09 (West) und 1,34 Prozent (Ost).
Az.: III/2 501