Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 14/2013 vom 23.01.2013

Bericht der Bundesregierung zum Einsatz von Höchstspannungserdkabeln

In einem dem Bundestag vorgelegten Bericht über den Umsetzungsstand des Stromnetzausbaus in Deutschland stellt die Bundesregierung fest, dass der Einsatz von Erdkabeln im Höchstspannungsbereich bislang weitgehend unerprobt ist. Derzeit würden insbesondere Systemsicherheits- und Wirtschaftlichkeitsfragen noch gegen einen großflächigen Einsatz von Erdkabeln auf Höchstspanungsebene sprechen. Im Hinblick auf den weiteren Stromnetzausbau rechnen die Netzbetreiber nach Angaben der Regierung in diesem Jahr mit insgesamt 165 Kilometer weiteren Leitungen. Der Einsatz von Erd- bzw. Teilerdkabeln alternativ zum Freileitungsbau kann aus kommunaler Sicht eine höhere Akzeptanz und damit eine schnellere Umsetzung des erforderlichen Netzausbaus bewirken.

Die Bundesregierung hat in ihrem Bericht über den Stand und die Entwicklung des Stromnetzausbaus in Deutschland, den sie dem Bundestag alle drei Jahre vorzulegen hat, Aussagen über den Umsetzungsstand der 24 Netzausbauvorhaben des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) und Erfahrungen im Bereich der Erdverkabelung getroffen.

Erdverkabelung

Um Erfahrungen über technische und wirtschaftliche Einsatzmöglichkeiten von Erdkabeln auf Höchstspannungsebene zu gewinnen, hat der Gesetzgeber 2009 im EnLAG im Rahmen von vier Pilotvorhaben den Einsatz von Erdkabeln auf technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitten vorgesehen. Der Bericht der Bundesregierung stellt fest, dass bislang keine der vier im EnLAG benannten Pilotstrecken für Erdkabel fertig gestellt wurden. Daher gäbe es nach wie vor in Deutschland nur wenig Planungs- und Betriebserfahrungen für 380-Kilovolt-Zwischenverkabelungen. Erste Erfahrungen bei der Planung und Genehmigung von Erdkabel-Pilotstrecken haben bislang allein Amprion und TenneT gesammelt.

Der Netzbetreiber Amprion führe Feldexperimente durch, um die Wärmeemission von Höchstspannungskabeln auf den Boden abzuschätzen. Ein Erdkabelpilotabschnitt von 3,5 Kilometer Länge befinde sich im Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung Münster (Nordrhein-Westfalen). Die Pilot-Erdkabelstrecken von Amprion würden vorwiegend über landwirtschaftliche Nutzflächen verlaufen. Anders als die unmittelbar betroffenen Landwirte, die durch den Bodeneingriff Ernteausfälle befürchten, begrüßen die weiter entfernt liegenden Sichtbetroffenen (Abstand mehr als 100 Meter) die Erdverkabelung und fordern zumeist eine Verlängerung der Verkabelungs-Abschnitte. Eine verfahrensbeschleunigende Wirkung durch die beantragte Kabelstrecke habe Amprion aufgrund dieser differenzierten öffentlichen Wahrnehmung bislang nicht erzielen können.

Netzausbau

Nach Angaben der Regierung könnten von den insgesamt 1.834 Kilometer EnLAG-Leitungen bis Ende 2012 rund 220 Kilometer Leitungen in Betrieb genommen werden. In 2013 wird nach den Angaben der Netzbetreiber mit einem Ausbau von insgesamt weiteren 165 Kilometer Leitungen ausgegangen, die bis auf das 15 Kilometer lange, erste Teilstück der Strecke Kasso-Dollern allesamt die Inbetriebnahme der EnLAG-Vorhaben Kriftel-Eschborn, Lüstringen-Westerkappeln sowie Neckarwestheim-Mühlhausen ermöglichen werden. An 9 Planungsabschnitten soll 2013 mit dem Bau begonnen, fünf davon auch bereits fertig gestellt werden.

2014 könnten weitere 120 Kilometer Neubaustrecke in Betrieb genommen werden. Hinzu kommt die geplante Fertigstellung des 30 Kilometer langen, zweiten Bauabschnitts der Leitung Lauchstädt-Redwitz. An insgesamt zehn Planungsabschnitten soll 2014 mit dem Bau begonnen werden. Neun Planungsabschnitte sollen 2014 fertig gestellt werden.

Hintergrund

Das Bundeswirtschaftsministerium hat gemäß § 3 EnLAG nach Ablauf von drei Jahren im Einvernehmen mit dem Bundesumweltministerium sowie dem Bundesverkehrsministerium einen Bericht -erstmalig zum 1. Oktober 2012- vorzulegen. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob der in der Anlage zu § 1 Absatz 1 EnLAG enthaltene Bedarfsplan der Entwicklung der Stromversorgung anzupassen ist, einschließlich eventuell notwendiger Optimierungsmaßnahmen entsprechend den Zielen nach § 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). In dem Bericht sind zudem auch Erfahrungen mit dem Einsatz von Erdkabeln nach § 2 EnLAG darzustellen. Nach § 2 EnLAG können vier der im Bedarfsplan genannten Leitungen als Erdkabel errichtet und betrieben werden, um den Einsatz von Erdkabeln auf der Höchstspannungsebene im Übertragungsnetz als Pilotvorhaben zu testen. Der Bericht der Bundesregierung ist unter http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/118/1711871.pdf abrufbar.

Az.: II/3 811-00/8

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