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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 349/2010 vom 27.07.2010
Bericht der Bundesregierung zum U 3-Ausbau
Die Umsetzung des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) wird nach einem umfassenden Evaluationskonzept jährlich auf den Prüfstand gestellt. Mit dem nun vorgelegten „Bericht der Bundesregierung 2010 nach § 24a Abs. 5 SGB VIII über den Stand des Ausbaus für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren für das Berichtsjahr 2009 — Erster Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes“ erfüllt die Bundesregierung ihre gesetzliche Verpflichtung, dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über den Stand des Ausbaus vorzulegen, der über die Verbesserung der Versorgungsniveaus und den erreichten Ausbaustand Auskunft gibt sowie eine Einschätzung zum weiteren Entwicklungsbedarf liefert.
Datengrundlage für den Bericht ist die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik nach dem SGB VIII, eine Vollerhebung bei allen rund 50.000 Tageseinrichtungen sowie bei allen 604 Jugendämtern zum Stichtag 1. März 2009. Sie wird ergänzt durch zwei Zusatzerhebungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), mit denen jeweils zum Stichtag 1. Oktober 2009 freiwillige Befragungen bei Jugendämtern und Tagespflegepersonen durchgeführt wurden. In den Bericht eingeflossen sind zudem die Ergebnisse der kontinuierlichen Überprüfung des Abrufs der Bundesmittel in Höhe von 2,15 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“.
Der Bericht ist für StGB NRW-Mitglieder unter www.kommunen-in-nrw.de/Fachinformationen und Service/Jugend und Soziales/Jugendpolitik abrufbar. Er kann ebenfalls von der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung5/Pdf-Anlagen/kifoeg-bericht,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf ) heruntergeladen werden.
Az.: III/2 810-8