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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 65/2013 vom 20.12.2012
Bericht der "Daehre-Kommission"
Die Verkehrsministerkonferenz hat vergangenes Jahr die Einsetzung einer Kommission beschlossen, die Vorschläge für die Zukunft der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung erarbeiten soll. Zum Vorsitzenden der Kommission wurde der ehemalige Verkehrsminister von Sachsen-Anhalt, Dr. Karl-Heinz Daehre, bestellt.
Die Kommission hat jetzt den Endbericht vorgelegt. Der Endbericht enthält den zentralen Vorschlag, einen Fonds für die Finanzierung der Straßeninfrastruktur einzurichten. Damit soll erreicht werden, dass die Finanzierung zwar durch den Haushaltsgesetzgeber bestimmt wird, die konkrete Projektfinanzierung jedoch haushaltsunabhängig erfolgt. Für die Mittelausstattung des Fonds schlägt die Kommission vor, neben der bestehenden Steuerfinanzierung auch nutzerfinanzierte Mittel (Lkw-Maut) heranzuziehen. Dabei soll der Anteil der Nutzerfinanzierung mittel- bis langfristig durch eine Ausweitung der Lkw-Maut und die Einführung einer Infrastrukturabgabe oder Straßenbenutzungsgebühr stärker werden und die Steuerfinanzierung im Endeffekt ablösen.
Die Kommission schlägt zudem vor, dass eine auf alle Straßen ausgedehnte Lkw-Maut mit dem Rechtsanspruch der kommunalen Straßenbaulastträger verbunden wird, Einnahmen aus dem Gebührenaufkommen zu erhalten. Dies gilt ausdrücklich auch für die Straßen in kommunaler Straßenbaulast. Das gleiche Prinzip wird auch für eine ggfls. einzuführende zukünftige Nutzerfinanzierung im Pkw-Bereich anerkannt. Mit der gewählten Konstruktion wird erstmals ein langfristig wirkender Mechanismus der verwaltungsebenen- und baulastträgerübergreifenden Zusammenarbeit zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur eingeführt.
Damit wird auch erstmals praktisch anerkannt, dass die verschiedenen Ebenen der Infrastruktur systembedingt aufeinander angewiesen sind. Dies würde bedeuten, dass die kommunale Ebene zukünftig nicht mehr allein auf zeitlich begrenzt und von der politischen Konjunktur abhängige Investitionsförderprogramme zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur angewiesen ist. Dies hatte weiterhin zur Folge, dass die Gestaltung des Mittelflusses die Folgekosten einer Neuinvestition in Infrastruktur in Form von Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen berücksichtigt, sodass die Kommunen nicht mehr mit den Folgekosten allein gelassen werden. Der Bericht ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des Verbands-Internets unter Rubrik "Fachinfo und Service" abzurufen.
Az.: III/1 644-11