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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 637/2004 vom 26.07.2004
Bericht der Pflegeversicherung 2001/2002
Das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung (BMGS) erstellt gemäß § 79 Abs. 4 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch eine Übersicht über die gesamten Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der Pflegeversicherung. Der nunmehr vorgelegte Geschäftsbericht für die soziale Pflegeversicherung umfasst den Zeitraum vom 1. Januar 2001 bis zum 31. Dezember 2002.
Nach der Geschäftsstatistik der Pflegekassen gab es am 31. Dezember 2001 1,26 Mio. anerkannte ambulant Pflegebedürftige. Ihre Zahl hat sich bis Ende 2002 auf 1,29 Mio. erhöht. Ende des Jahres 2001 erhielten 0,58 Mio. Pflegebedürftige stationäre Pflegeleistungen; Ende 2002 gab es 0,60 Mio. stationär Pflegebedürftige. Die soziale Pflegeversicherung hatte im Jahr 2001 Einnahmen von 16,8 Mrd. € und Ausgaben von 16,89 Mrd. € und damit einen Ausgabenüberschuss von 0,05 Mrd. €. Im Jahr 2002 betrugen die Einnahmen 16,92 Mrd. € und die Ausgaben 17,35 Mrd. €. Der Ausgabenüberschuss betrug 0,43 Mrd. €. Dadurch sank das Vermögen zum Jahresende 2002 auf 5,57 Mrd. €.
Die mit Abstand bedeutendste Leistungsart war 2002 (2001) das Pflegegeld für selbstbeschaffte Pflegehilfen. Es wurde im Jahresdurchschnitt von 49,6 % (50,0 %) der Leistungsempfänger gewählt; die stationäre Pflege wurde von 27 % (26,7 %) der Pflegebedürftigen in Anspruch genommen. Mit 10,4 % (10,5 %) folgten die Kombination von anteiligem Pflegegeld und Pflegesachleistung und mit 8,4 % (8,4 %) die Pflegesachleistung. Die übrigen Leistungsarten spielten entsprechend ihrem Charakter als ergänzende bzw. zeitlich befristete Leistung nur eine untergeordnete Rolle. Das Verhältnis der Empfänger von Pflegegeld zu Pflegesachleistung im ambulanten Bereich betrug im Durchschnitt der Jahre 2001 und 2002 gleich bleibend 80 % zu 20%.
Exemplare des Printmediums Die soziale Pflegeversicherung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 2001 und 2002 statistischer und finanzieller Bericht können bei der Broschürenstelle des Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Sicherung, 53108 Bonn, kostenfrei angefordert werden.
Az.: III 810 - 11