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StGB NRW-Mitteilung 340/2020 vom 27.05.2020
Bericht zur Neuordnung der Flüchtlingsfinanzierung
Minister Dr. Stamp hat anlässlich der Sitzung des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen am 15. Mai 2020 über die Flüchtlingsfinanzierung berichtet. Dieser Bericht ist für unsere Mitgliedskommunen unter dem Link MKFFI Bericht abrufbar.
Zunächst führt der Minister dort die derzeitigen bekannten Leistungen des Landes an die Kommunen an. Sodann führt er aus: „Auch wenn zunächst und aktuell die coronabedingten Entscheidungen des Landes im Vordergrund stehen und vor diesem Hintergrund die Fortsetzung der auf Leitungsebene geführten Gespräche zum Flüchtlingsaufnahmegesetz zunächst verschoben werden musste, ist beabsichtigt, in absehbarer Zeit zu einer sowohl für die Kommunen als auch für das Land akzeptablen Lösung zu kommen. Dies gilt sowohl für die Höhe einer künftigen Pauschale als auch für den Aspekt der Finanzierung geduldeter Personen. Ein Gesetzentwurf kann erst beim Landtag eingebracht werden, wenn die Verhandlungen abgeschlossen sind. Es wird eine konsensuale Lösung angestrebt.“ Es erfolgt ein Verweis auf das bekannte Gutachten und die vom Gutachter vorgeschlagenen Differenzierungen zwischen kreisangehörigen und kreisfreien Gemeinden. Diese Empfehlung sei „selbstverständlich zentraler Gegenstand der Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden.“
Die Geschäftsstelle wird ihm Rahmen eines derzeit in Vorbereitung befindlichen Schreibens der KSV an Herrn Ministerpräsident Laschet erneut die dringend notwendigen und rückwirkende Änderungen gem. dem Präsidiumsbeschluss vom 27.11.2019 einfordern (vgl. den TOP 5 der damaligen Sitzung sowie auch die Niederschrift mit der entsprechenden Diskussion mit Minister Dr. Stamp). Über die weitere Entwicklung wird sobald wie möglich informiert.
Az.: 16.1.2-016/002