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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 502/2000 vom 05.09.2000
Bericht über Frischwasser-Abzugsmengen
Das Institut für Siedlungswasserwirtschaft der Universität Stuttgart hat im Jahr 1999 ein von ATV-DVWK gefördertes Forschungsprojekt "Erarbeitung von Grundlagen zur Ermittlung eines Wahrscheinlichkeitsmaßstabes für Abwassergebühren unter Berücksichtigung abzugsfähiger Wassermengen" durchgeführt. Im Rahmen des Forschungsprojektes wurde eine Fragebogenaktion bei den Städten und Gemeinden gestartet. Gegenstand der Fragebogenaktion war insbesondere, wie die Städte und Gemeinden mit Frischwasser-Abzugsmengen bei der Bemessung der Abwassergebühren umgehen. 37 % der verschickten Fragebögen kamen zurück. Daher war es möglich, in den Abschlußbericht die Ergebnisse von 188 Gemeinden einfließen zu lassen. Der Abschlußbericht
Forschungsfonds Nr. 27/99
Schöler, A; Rott, U. (April 2000):
"Berücksichtigung abzugsfähiger Wassermengen bei der Abwassergebührenberechnung - Rechtliche Rahmenbedingungen sowie derzeitige Handhabung in den Gemeinden (Ergebnisse der Fragebogenaktion 1999)"
kann bei der ATV-DVWK (Ansprechpartnerin: Frau Schiffbauer, Postfach 1166, 53785 Hennef, Tel.: 02242/872-156) gegen eine Schutzgebühr von 80,-- DM bezogen werden.
Az.: II/2 24-21