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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 158/2013 vom 29.01.2013
Bericht über Mautausweichverkehr
Die Bundesregierung hat einen Bericht über Verkehrsverlagerungen auf das nachgeordnete Straßennetz infolge der Lkw-Maut vorgelegt. Der Bericht wurde als Bundestagsdrucksache 17/12028 am 02. Januar 2013 veröffentlicht. Darin heißt es, dass die Entwicklung des schweren Güterverkehrs in den einzelnen Bundesländern und auf den einzelnen Bundesstraßen nicht einheitlich zu beschreiben ist. Vielmehr gebe es sowohl Zunahmen als auch Abnahmen auf verschiedenen Strecken.
In der Mehrheit der eingerichteten Dauerzählstellen sei jedoch eine Stagnation festzustellen. Insbesondere habe es nach der Erhöhung der Maut am 01. Januar 2009 keine zusätzliche Verkehrsverlagerungen im Sinne eines Mautausweichverkehrs gegeben. Zwar gebe es Ausweichverkehr, allerdings seien hiervon vornehmlich gut ausgebaute Strecken betroffen. Zudem seien diese Strecken auch vor Einführung der Lkw-Maut bereits überdurchschnittlich belastet gewesen.
Insgesamt sei festzustellen, dass für rund 95 Prozent der Fahrten von schweren Lkw die Autobahnnutzung in jedem Falle kostengünstiger ist, selbst wenn die Maut nicht anfallen würde. Der Bericht kann unter der Internet-Adresse http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/120/1712028.pdf heruntergeladen werden.
Az.: III 641-80