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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 332/2010 vom 21.07.2010
Bericht zur Evaluierung des NKF
Das NRW-Innenministerium hat uns darüber informiert, dass der Bericht der Landesregierung über die Evaluierung des NKF auf der Internetseite des Landtags NRW unter der Vorlagennummer 15/24 einsehbar ist. Die Vorlage ist unter der Rubrik „Dokumente“, „Landtagsdokumentation“ zu finden. Mit dem Bericht kommt die Landesregierung ihrer Verpflichtung nach, nach § 10 Abs. 2 des Gesetzes zur Einführung des Neuen kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen vom 16. November 2004 dem Landtag bis zum 31. Dezember 2009 über das Ergebnis der Überprüfung dieses Gesetzes zu berichten.
Neben der Darstellung der Ausgangslage für die Reform des kommunalen Haushaltsrechts und der Darstellung des Überprüfungsverfahrens werden in einem zentralen Kapitel die Ergebnisse des Überprüfungsverfahrens dargestellt. Eine Reihe der Vorschläge des Städte- und Gemeindebundes NRW sowie der anderen kommunalen Spitzenverbände sind dabei in den Bericht eingeflossen. Andere Vorschläge wie etwa die Verlängerung der Frist für die erstmalige Erstellung eines Gesamtabschlusses finden leider keinen Niederschlag. Wir konnten aber erreichen, dass die Vorschläge der kommunalen Spitzenverbände dem Evaluierungsbericht als Anlage beigefügt sind, sodass bei den parlamentarischen Beratungen auch über die weitergehenden Vorschläge der Spitzenverbände diskutiert werden wird.
Der Koalitionsvertrag von SPD / BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Zusammen für NRW“ sieht in Zeile 960 ff. vor, dass das Gemeindehaushaltsrecht und die Kommunalaufsicht die Kommunen bei einer nachhaltigen Haushaltsführung und notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen unterstützen sollen. Ziel der neuen Landesregierung ist es danach, eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung auch im Konsolidierungsprozess stärker zu betonen. Ausdrücklich soll die Evaluation des Neuen kommunalen Finanzmanagements (NKF) dabei Änderungen verlangen, die den Kommunen bei notwendigen Aufwendungen und beim Jahresabschluss neue Optionen ermöglichen. Daneben müsse die Beratungsfunktion der Kommunalaufsicht stärker betont und verbessert werden.
Wir werden uns dafür einsetzen, rasch nach der Sommerpause die entsprechenden Gesetzesinitiativen auf den Weg zu bringen. Über die weitere Entwicklung werden wir Sie wie gewohnt informieren.
Az.: IV/1 904-05/18