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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 201/2020 vom 02.03.2020
Berliner Mietendeckel in Kraft – Verfassungsklagen angekündigt
Am 23. Februar 2020 ist der Berliner Mietendeckel in Kraft getreten. In einem bundesweit einmaligen Gesetz friert Berlin für 1,5 Millionen Wohnungen die Mieten für fünf Jahre ein. CDU und FDP haben gegen den Mietendeckel Verfassungsklagen auf Bundes- wie auf Landesebene angekündigt.
Neuregelung auf fünf Jahre befristet
Das Mietendeckel-Gesetz ist auf fünf Jahre befristet. Ausgenommen sind Neubauwohnungen, die ab 01. Januar 2014 bezugsfertig wurden, aber auch Sozialwohnungen mit Mietpreisbindung oder Wohnheime. Konkret werden die meisten Mieten auf dem Niveau vom 18. Juni 2019 eingefroren – an dem Tag hatte der Senat erste Eckpunkte beschlossen. Wird eine Wohnung künftig wieder vermietet, muss sich der Vermieter an neue, vom Staat festgelegte Obergrenzen und die zuletzt verlangte Miete halten. Ab 2022 dürfen die Mieten zum Inflationsausgleich um bis zu 1,3 Prozent jährlich steigen.
Rückforderung überhöhter Mieten
Vorgesehen ist auch eine Möglichkeit für Mieter, vor Gericht gegen überhöhte Mieten zu klagen und sich Geld zurückzuholen. Dieser Teil soll aber erst in etwa neun Monaten in Kraft treten. Bei Verstößen gegen den Mietendeckel drohen Vermietern bis zu 500.000 Euro Bußgeld.
Anmerkung des StGB NRW
Der StGB NRW hat den Mietendeckel von Beginn der Diskussion an kritisiert. Dadurch entsteht keine einzige neue Wohnung. Das Land Berlin betritt mit dem Mietendeckel auch juristisches Neuland. Grundsätzlich ist der Bund und sind nicht die Länder für das Mietrecht zuständig. Denkbar ist daher, dass der Mietendeckel vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig, auch wegen des damit verbundenen Eingriffs in das grundgesetzlich geschützte Eigentum, angesehen wird. Zudem besteht in tatsächlicher Hinsicht die Gefahr eines Investitionsrückgangs.
Az.: 20.4.1.2-001/002 St