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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 553/2000 vom 05.10.2000
Berufliche und soziale Integration junger Menschen
Die Bundesanstalt für Arbeit und die kommunalen Spitzenverbände haben Anfang März die "Empfehlungen zur Zusammenarbeit der Arbeitsämter mit den Kommunen bei der beruflichen und sozialen Integration junger Menschen" vorgelegt. Ziel der Empfehlungen ist es, die regionale Zusammenarbeit und Vernetzung der im Bereich der sozialen und beruflichen Integration junger Menschen tätigen Institutionen zu verbessern, um die vorhandenen Möglichkeiten effektiver nutzen zu können. Die unterschiedlichen Angebote zur beruflichen und sozialen Integration auf kommunaler Ebene und die Angebote der Arbeitsämter können sich durch enge Kooperation der Beteiligten sinnvoll ergänzen. Dabei gilt es, Strategien zu entwickeln, die insbesondere ausländische Jugendliche, junge Aussiedler, Mädchen und junge Frauen sowie benachteiligte Jugendliche beruflich integriert werden können. Die Empfehlungen geben Anregungen zur Zusammenarbeit und sollen dazu beitragen, regionale Vereinbarungen unter Berücksichtigung der Bedingungen vor Ort abzuschließen.
Die "Empfehlungen zur Zusammenarbeit der Arbeitsämter mit den Kommunen bei der beruflichen und sozialen Integration junger Menschen" kann bei der Bundesanstalt für Arbeit - Referat Ib1 - Postfach, 90327 Nürnberg, Fax: 0911/179-1147, angefordert werden.
Az.: III/2 842