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StGB NRW-Mitteilung 106/2000 vom 20.02.2000
Beschäftigung Schwerbehinderter
Anläßlich des Berichts 1999 über die Beschäftigung Schwerbehinderter im öffentlichen Dienst des Bundes hat sich die Bundesregierung kürzlich mit der Beschäftigungssituation Schwerbehinderter befaßt. Über 188.000 Schwerbehinderte waren im November 1999 arbeitslos. Die Schere zwischen der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter und Nichtbehinderter hat sich in den vergangenen Jahren immer weiter geöffnet.
6,6 Prozent der Beschäftigten im Bund waren im Jahr 1998 schwerbehindert. Damit ist die gesetzliche Beschäftigungsquote von 6 Prozent deutlich überschritten worden.
Der Beschäftigungsanteil Schwerbehinderter liegt im öffentlichen Dienst insgesamt immerhin bei 5,2 Prozent. Der Anteil Schwerbehinderter bei den privaten Arbeitgebern hat mit nur 3,4 Prozent den tiefsten Stand seit Jahren erreicht. Insgesamt ist die Beschäftigungssituation Schwerbehinderter besorgniserregend.
Um die Beschäftigungssituation Schwerbehinderter zu verbessern, sollen nach der Koalitionsvereinbarung die beschäftigungsfördernden Instrumente zur Eingliederung Schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Behinderter verbessert und weiterentwickelt werden. Dabei geht es um eine ganze Reihe von Maßnahmen. Beispielsweise soll das System von Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe wirksamer werden, sollen Anreize zur Beschäftigung Schwerbehinderter geschaffen, die Dienstleistungen der Bundesanstalt für Arbeit und der Hauptfürsorgestellten intensiviert werden.
Die Bundesregierung verständigt sich zur Zeit mit allen Beteiligten auf ein Bündel geeigneter Maßnahmen, um die Beschäftigungssituation Schwerbehinderter zu verbessern. Ziel ist, sie in eine Gesetzesinitiative einfließen zu lassen.
Az.: III/2 851