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StGB NRW-Mitteilung 256/2001 vom 20.04.2001
Beschäftigungspolitischer Aktionsplan 2001
Das Bundesamt hat Anfang März 2001 den Nationalen Beschäftigungspolitischen Aktionsplan 2001 (NAP 2001) beschlossen. Mit ihm erfüllt die Bundesregierung ihren Teil der Verpflichtung, dem Europäischen Rat jährlich einen gemeinsamen Bericht der Mitgliedstaaten über die Beschäftigungslage und die beschäftigungspolitischen Leitlinien vorzulegen.
Die neuen Leitlinien markieren eine Schwerpunktverschiebung der Beschäftigungspolitik und befassen sich z.B. mit den Themen Engpässe am Arbeitsmarkt, aktives Altern, Diskriminierung, Arbeitsschutz sowie lebensbegleitendes Lernen. Zusammen mit den Beschäftigungspolitischen Aktionsplänen der anderen EU-Mitgliedstaaten bildet der nunmehr vierte Aktionsplan die Grundlage für die vom Europäischen Rat zu billigenden Beschäftigungspolitischen Leitlinien und Empfehlungen an die Mitgliedstaaten, die diese wiederum im folgenden Jahr umzusetzen haben.
Besonderes Gewicht wurde auf die erstmalig definierten Querschnittsziele gelegt, die die beschäftigungspolitischen Leitlinien zu einer Gesamtstrategie verbinden und sich auf die Erhöhung der Beschäftigung, das lebensbegleitende Lernen, die regionale Dimension der Beschäftigungspolitik, die Beachtung des Gleichstellungsprinzips sowie die Beteiligung der Sozialpartner beziehen.
Der Aktionsplan befaßt sich ausführlich mit den 18 in vier Bereiche gegliederten beschäftigungspolitischen Leitlinien, die gegenüber dem Vorjahr zum Teil neu formuliert bzw. präzisiert wurden. Der Aktionsplan ist über www.bundesregierung.de/frameset/index.jsp aufzufinden.
Az.: III 841