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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 36/2016 vom 15.12.2015
Beschaffung von Feuerwehr- oder Rettungsfahrzeugen
Wie in der FAQ-Liste zur Umsetzung des KInvFG in NRW (Stand: 01.12.2015, abrufbar unter: www.mik.nrw.de) ausgeführt, ist die Beschaffung von Feuerwehr- oder Rettungsfahrzeugen förderfähig, wenn sie dem gesetzlichen Förderziel der Luftreinhaltung dient und dies entsprechend nachgewiesen werden kann.
Wie das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW nun mitgeteilt hat, ist für den geforderten Nachweis der Luftreinhaltung die Erfüllung der EURO VI-Norm als Mindestvoraussetzung für die Förderfähigkeit anzusehen. Bei ihrer nächsten Überarbeitung wird die FAQ-Liste zur Umsetzung des KInvFG in NRW entsprechend ergänzt werden.
Az.: IV/1 41.0.1-001/006