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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 35/2023 vom 18.01.2023
Beschaffungsaufrufe für kommunale E-Fahrzeuge
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert auch in diesem Jahr Kommunen und Unternehmen bei der Beschaffung von Elektrofahrzeugen und dazugehöriger Ladeinfrastruktur. Die nächsten Beschaffungsaufrufe wurden nun für das Frühjahr 2023 angekündigt.
Die Aufrufe werden im Frühjahr veröffentlicht und richten sich einerseits an Unternehmen, gemeinnützige Vereine und Verbände sowie andererseits an Kommunen und Einrichtungen, die in öffentlicher Trägerschaft stehen.
Anträge können nach der Veröffentlichung der Aufrufe über das easy-Online-Förderportal eingereicht werden. Die Förderung erfolgt auf Basis der aktuellen Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) vom 15.12.2020.
Informationen zu dem neuen Förderaufruf werden auf der Webseite der NOW GmbH (www.now-gmbh.de) sowie des Projektträgers (www.ptj.de) veröffentlicht.
Az.: 33.0-003/002