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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 572/2019 vom 04.10.2019
Runderlass zu §§ 7h, 10f und § 11a des Einkommensteuergesetzes
Am 5. September 2019 haben das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung in NRW und das nordrhein-westfälische Ministerium der Finanzen einen gemeinsamen Runderlass veröffentlicht. Der Runderlass enthält die Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7h, 10f und § 11a des Einkommensteuergesetzes.
Die Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen für Herstellungskosten oder Anschaffungskosten bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen nach § 7h des Einkommensteuergesetzes (EStG) sowie die Regelung über den Abzug von Erhaltungsaufwand nach § 11a EStG an solchen Gebäuden setzen eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde voraus. Entsprechendes gilt für die Steuerbegünstigung nach § 10f EStG bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen.
Die nun veröffentlichten Richtlinien geben Auskunft über das Verfahren zur Beantragung der Bescheinigung und die konkreten Voraussetzungen für die Absetzungsmöglichkeit. Den Runderlass finden Sie unter folgendem Link: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=17998&ver=8&val=17998&sg=0&menu=1&vd_back=N
Az.: 20.1.18-013/002