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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 120/1999 vom 20.02.1999
Beschilderung für den Radverkehr
Die allgemeine Wegweisung ist weitgehend auf die Belange des Kfz-Verkehrs zugeschnitten und für Radfahrer nur bedingt geeignet, da die ausgewiesenen Routen nicht hinsichtlich ihrer Tauglichkeit für Radfahrer differenziert werden und/oder radverkehrsspezifische Zielangaben fehlen. Insofern wird bereits in den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 95) der FGSV eine separate Radverkehrswegweisung vorgeschlagen und in ihren Grundformen beschrieben.
Das jetzt von der FGSV vorgelegte Merkblatt zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr, Ausgabe 1998, vertieft diese Materie hinsichtlich der Details und der Vorgehensweise zur Erstellung eines in sich konsistenten Wegweisungssystems für den Radverkehr. Dazu werden neben der Bedeutung der Fahrradwegweisung deren Grundsätze bei ziel- bzw. routenorientierter Wegweisung und einer streckenbezogenen Differenzierung alltagstaugliche und nicht alltagstaugliche Wegweisung einschl. der Schnittstellen zu anderen Wegweisungssystemen dargestellt, die Einbindung in die Radverkehrsnetzplanung erläutert, die einzelnen Elemente hinsichtlich Typ, Abmessungen und Form, Inhalt (Schrift, Pfeile, Entfernungsangaben, Symbole) und Ausführung detailliert beschrieben und schließlich Hinweise für die Realisierung des Wegweisungssystems einschl. der Einbindung in vorhandene Teilsysteme sowie zur Unterhaltung gegeben.
Das Merkblatt ist zum Preis von DM 33,20 (DM 22,10) bei der FGSV Verlag GmbH, Konrad-Adenauer-Str. 13, 50996 Köln, Tel.: 0221/935573-0, Fax: 0221/393747, erhältlich.
Az.: III/1 640-21