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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 120/2007 vom 18.01.2007
Beschilderung von Hotelroutensystemen
Das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW hat jetzt ohne Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände den Erlass zur „Beschilderung von Hotelroutensystemen“ in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Aus Sicht des MBV können innerstädtische Hotelroutensysteme eingerichtet werden. Über die verkehrliche Notwendigkeit und die Wirksamkeit solcher Systeme liegen dem Ministerium keine weitergehenden Untersuchungen vor. Statt mit Hilfe eines Hotelroutensystems kann auf innerörtliche, schwierig auffindbare Hotels im Nahbereich alternativ auch mit dem Zeichen 432 StVO hingewiesen werden.
Bei Aufbau eines innerörtlichen Hotelroutensystems sollte nach dem genannten Erlass die Farbe grün nach DIN 6171 verwendet werden. Die Farben blau, gelb, weiß und braun seien Grundfarben der amtlichen Wegweisung und dürften daher nicht verwendet werden. Für bereits existierende Anlagen mit diesen Farben bestehe Bestandsschutz. Die Gestaltung solle sich an den Richtlinien für wegweisende Beschilderung orientieren. Durch eine einheitliche Gestaltung würden Hotelroutensysteme in den verschiedenen Kommunen eher als solche erkannt. Bei individuellen Designs bestehe die Gefahr, dass die Hotelroutensysteme nicht von den Verkehrsteilnehmern wahrgenommen würden und dadurch ihre Wirkung verlören. Ebenfalls solle eine Überbeschilderung vermieden werden. Einzelne Hotels sollten deshalb erst dann in der Hotelwegweisung aufgeführt werden, wenn sie von der Hauptroute abzweigen.
Wenn ein Hotelroutensystem aufgebaut werde, sei es sinnvoll, an den Ortseingängen Informationspunkte einzurichten.
Das Präsidium des StGB NRW hatte die Landesressorts bereits mit Beschluss vom 02.02.2000 aufgefordert, fachspezifische Wegweisungsanliegen an die Kommunen nach Art und Umfang auf unabdingbar übergeordnete Bedürfnisse zu beschränken, untereinander sowie mit den kommunalen Spitzenverbänden abzustimmen und in Landeskonzepten Raum für ortsspezifische Wegweisungssysteme der Städte und Gemeinden zu belassen.
Az.: III/1 642-30/1