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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 531/2013 vom 09.07.2013
Beschleunigung des Netzausbaus durch Bürgerdividende
Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler, Bundesumweltminister Peter Altmaier und die vier Übertragungsnetzbetreiber haben sich am 05.07.2013 auf Eckpunkte zur finanziellen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Netzausbau verständigt.
Vom Netzausbau betroffene Bürgerinnen und Bürger sollen sich künftig finanziell am Leitungsbau auf der gesamten Übertragungsnetzebene beteiligen können und für ihre Einlagen bis zu fünf Prozent Zinsen erhalten. Die Bürgerdividende kann zu einem wichtigen Instrument werden und zu einem schnelleren Ausbau der Übertragungsnetze und zu einer breiteren Akzeptanz der Energiewende insgesamt beitragen.
Die Bürgerbeteiligung soll bis zu 15 Prozent der Investitionssumme für den Leitungsausbau umfassen. Die Mindesteinlage wird bei etwa 1.000 Euro liegen. Anwohnerinnen und Anwohner in unmittelbarer Nähe neuer Leitungen sollen bei der Zeichnung bevorzugt werden. Der Gesamtumfang der notwendigen Netzinvestitionen bis zum Jahr 2023 wird auf rund 20 Milliarden Euro geschätzt.
Die vier Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW werden in den kommenden Monaten entsprechende Beteiligungsmodelle entwickeln und geeignete Ausbauprojekte benennen. Dabei werden Erfahrungen mit dem Bürgerbeteiligungsmodell der TenneT in Schleswig-Holstein einfließen. Bereits heute können sich Bürgerinnen und Bürger finanziell an der Westküstenleitung in Schleswig-Holstein beteiligen und erhalten für ihre Einlagen bis zu fünf Prozent Zinsen (StGB NRW-Mitteilung Nr. 124/2013). Das gemeinsame Eckpunktepapier zur Bürgerdividende und die Protokollerklärung der Übertragungsnetzbetreiber sind im StGB NRW-Internet/Mitgliederbereich für StGB NRW-Mitgliedskommunen unter Fachinfo & Service/Fachgebiete/Finanzen und Kommunalwirtschaft/Energiewirtschaft/Bürgerdividende und Netzausbau abrufbar.
Kommunale Einschätzung:
Angestrebt wird eine Rendite von 5 % ab Baubeginn der Leitung, ggf. sollen sich auch juristische Personen wie z. B. landwirtschaftliche Betriebe beteiligen können. Die Einzelheiten der Beteiligung sollen jedoch von den Netzbetreibern noch näher bestimmt werden. Kritisch ist deshalb zu bewerten, dass es in der Hand der Übertragungsnetzbetreiber liegen soll, auf welche Leitungen das Instrument der Bürgerdividende letztlich angewendet wird. Aus der Protokollerklärung wird im Übrigen deutlich, dass es keine Verständigung zwischen Bundesregierung und ÜNB hinsichtlich der Frage gibt, ob die durch die Dividende entstehenden Mehrkosten im Rahmen der Netzentgeltregulierung anerkennungsfähig sein sollen damit letztlich auf die Kunden der Energieversorgung verteilt werden können.
Auch wenn die Vorgaben für die Übertragungsnetzbetreiber teilweise sehr unverbindlich sind, ist der Ansatz einer Bürgerdividende vom Grundsatz her zu begrüßen, weil er - ähnlich wie bei den Bürgerenergiegenossenschaften - zu einer breiteren Akzeptanz der Energiewende führen kann.
Az.: II/3 811-00/8