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StGB NRW-Mitteilung 50/2001 vom 20.01.2001
Beschlüsse der Innenministerkonferenz zur inneren Sicherheit
Die ständige Konferenz der Innenminister und der -senatoren der Länder hat in ihrer 165. Sitzung am 24.11.2000 eine Reihe von Beschlüssen zu Fragen der inneren Sicherheit gefaßt. Hervorzuheben sind die Einrichtung von Dateien zur Erfassung links- und rechtsorientierter politisch motivierter Straftäter und Straftäter politisch motivierter Ausländerkriminalität, Überlegungen zur Änderung des Versammlungsrechts sowie der Beschluß über die Errichtung des Deutschen Forums für Kriminalprävention (DFK).
Zur Bekämpfung extremistischer Kriminalität werden in Anlehnung an die Datei "Gewalttäter Sport" bundesweite Dateien "Gewalttäter Rechts", "Gewalttäter Links" und "Straftäter politisch motivierter Ausländerkriminalität" eingerichtet. In diesen sollen personenbezogene Daten von Beschuldigten oder Verdächtigten gespeichert werden. Es sollen auch Daten solcher Personen aufgenommen werden, von denen angenommen wird, daß sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden. Die IMK stimmte außerdem einem als Verschlußsache eingestuften "Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung der rechtsextremistischen, fremdenfeindlichen und antisemitischen Kriminalität" zu. In diesem Maßnahmenkatalog sind u. a. Maßnahmen zur "Intensivierung der Zusammenarbeit u. a. mit Schulen, Trägern der Jugendsozialarbeit und sonstiger Einrichtungen" vorgesehen.
Die IMK bittet den BMI, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Versammlungsrechts vorzulegen, mit dem einige Begriffe und Regelungen präzisiert werden sollen und durch den Versammlungen an bestimmten, historisch bedeutenden Örtlichkeiten (z. B. Brandenburger Tor) sowie solche, die gegen die Grundlagen der menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit gerichtet sind, verhindert werden können.
Die IMK hat endgültige den Weg für die Gründung des Deutschen Forums für Kriminalprävention als privatrechtliche Stiftung freigemacht. Der Sitz wird Bonn sein. Umstritten war bis zum Schluß die Mitfinanzierung durch alle Bundesländer. Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Brandenburg haben angekündigt, aus Spargründen und wegen Doppelhaushalten erst später die Mitfinanzierung aufzunehmen. In den Protokollerklärungen Bayerns und Baden-Württemberg heißt es zur Begründung, die Kriminalprävention auf kommunaler Ebene habe weiterhin absolute Priorität.
Quelle: DStGB-Aktuell v. 22.12.2000
Az.: I/2 101-01